Volkswagen und Abgas-Manipulation

  • 2 Minuten Lesezeit

Kann der Käufer bei Falschangaben sein Auto zurückgeben?

Volkswagen hat massive Abgas-Manipulationen in den USA zugegeben. Das könnte für den Wolfsburger Konzern eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Euro bedeuten. „Wir haben das gegenüber der Behörde eingeräumt“, sagte ein Firmensprecher. Der Vorwurf der US-Umweltschutzbehörde EPA treffe zu, man arbeite mit der Behörde zusammen.

Die US-Umweltschutzbehörde EPA verdächtigt VW, bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen die Abgasvorschriften vorsätzlich umgangen zu haben. Die Regierung von Präsident Barack Obama hatte zuvor entschieden, dass Volkswagen die Software von 482.000 Autos in den USA überarbeiten und dafür die Fahrzeuge zurückbeordern muss. Die Software sei in Vierzylinder-Fahrzeuge von Volkswagen und Audi eingebaut worden, heißt es in einem Schreiben der Umweltschutzbehörde. Betroffen seien Modelle aus den Jahren 2009 bis 2015.

Haben VW-Aktionäre Ansprüche auf Schadenersatz nach Einbruch der Aktie? 

Der Skandal ist nach Einschätzung der Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) ein strategischer „Super-GAU“ für die Weltmarktstellung von VW. Den VW-Aktienbesitzern in Deutschland riet der DSW-Präsident angesichts des plötzlichen Wertverlustes, die Nerven zu bewahren. Ob sich Schadenersatzansprüche aus dem Wertverlust der Aktien ergeben könnten, ist mehr als fraglich. Eine Vorstandshaftung wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Stellt sich allerdings heraus, wer genau manipuliert hat und seit wann dies bekannt war, so könnten sich bei entsprechender Kausalität Ansprüche von betroffenen Aktionären ergeben.

Sind auch Autos in Deutschland und Europa von Falschangaben betroffen?

Offen ist, ob die massiven Abgas-Manipulationen nur den US-Markt betreffen. Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass immer erst eine US-Behörde tätig werden muss, damit jahrelanger Betrug von Wirtschaft, Banken, Verbände und Automobilindustrie aufgedeckt werden. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) setzen auch andere Hersteller ähnliche Methoden wie VW ein, um Abgaswerte zu manipulieren. Die DUH warf der Regierung vor, „auf Druck der Autoindustrie“ keine wirksamen Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte sich aber in nächster Zeit bestätigen, dass VW, Audi und andere auch in Deutschland und Europa erheblich niedrigere Schadstoffwerte angegeben haben, als tatsächlich entstehen, so hat der Käufer nach diesseitiger Ansicht Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche. Denn der Abgas- und Schadstoffverbrauch ist nicht nur ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor. Erheblich ist auch die Täuschung des Verbrauchers hinsichtlich der Umweltverträglichkeit seines PKW oder SUW.

Käufer entsprechender Fahrzeuge aus den Jahren 2009 bis 2015 sollten ein unabhängiges Verbrauchsgutachten einholen und sich bei einem versierten Rechtsanwalt über die bestehenden Ansprüche und ggf. die Verjährung solcher Ansprüche informieren.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Knud J. Steffan

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten