Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensverträgen

  • 2 Minuten Lesezeit

Immobilienkredite sind zwar aktuell so günstig wie nie zu vor – für Verbraucher, die sich jetzt die niedrigen Zinsen durch eine Umschuldung sichern wollen, kann es aber richtig teuer werden. Der Grund: hohe Vorfälligkeitsentschädigungen.

Eine Möglichkeit, sich die aktuellen Zinsen zu sichern, ist die Umschuldung: Der Kunde nimmt bei einer zweiten Bank ein Darlehen zu günstigeren Konditionen auf und nutzt diesen neuen Kredit, um der alten Bank den teuren Kredit vor Ablauf der eigentlichen Laufzeit zurückzuzahlen. So kann der Kunde hohe Zinszahlungen über einen langen Zeitraum vermeiden. Bei dieser vorzeitigen Vertragskündigung erleidet die alte Bank jedoch einen Zinsschaden, da sie auf die laufenden Zinszahlungen des Kunden verzichten muss. Um den Verlust auszugleichen, muss der Schuldner bei einer vorzeitigen Kreditablösung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Vor allem bei Baufinanzierungen ist die Vorfälligkeitsentschädigung oft sehr hoch, da sie anhand von Restkreditsumme, Laufzeit und Zins berechnet wird – Schuldner müssen häufig Beträge im fünfstelligen Bereich bezahlen. Dadurch ist die Vorfälligkeitsentschädigung oft höher als die Ersparnis durch die niedrigeren Zinsen beim neuen Kredit – der Wechsel lohnt sich nicht mehr. Das ARD-Magazin „Plusminus“ hat nun eine Möglichkeit aufgezeigt, durch die Verbraucher die hohen Zahlungen oft umgehen können.

Besonders Schuldner, die ihren Immobilienkredit nach 2002 abgeschlossen haben, sollten gute Chancen haben, die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen zu können. Laut Verbraucherschutzzentrale Hamburg enthielten von 80 überprüften Kreditverträgen mehr als zwei Drittel fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Auf folgende Punkte sollten Verbraucher achten:

   Ist die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag schwarz umrandet?

   Sind individuelle Ergänzungen oder Streichungen vorgenommen worden?

   Wurde das jeweilig gültige Muster verwendet?

Schon minimale Formulierungs-Abweichungen von der Musternorm oder Formfehler reichen aus, um die gesamte Widerrufsbelehrung unwirksam werden zu lassen. Für den Verbraucher bedeutet das, dass die gesetzliche zweiwöchige Widerrufsfrist niemals verstrichen ist und der Immobilienkredit auch heute noch rückabgewickelt werden kann. Im Gegensatz zur vorzeitigen Kündigung kann die Bank bei einer Rückabwicklung des gesamten Kreditvertrages keine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Aber Achtung: Kunden die von einem Kreditvertrag zurücktreten, müssen die gesamte Restschuld innerhalb von 30 Tagen bei der Bank begleichen. Verbraucher sollten also vor der Rückabwicklung des Vertrages sicher sein, dass sie die ausstehende Summe entweder selbst oder durch einen anderen Immobilienkredit begleichen können.

Unbedingt juristischen Beistand hinzuziehen

Verbraucher, die ihren Immobilienkredit umgeschuldet haben und dafür bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen mussten, können diese auch im Nachhinein von der Bank zurückverlangen. Sollte eine Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung von einem Anwalt oder Sachverständigen festgestellt werden, muss die Bank die Gebühren zurückerstatten.

Egal ob eine Umschuldung noch bevor steht oder, ob die Vorfälligkeitsentschädigung bereits an die Bank gezahlt wurde – in jedem Fall sollten Verbraucher zunächst einen Anwalt einschalten, der die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bestätigt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Förthner

Beiträge zum Thema