Vorladung der Polizei - was tun?

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"Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen." Dieser Satz ist Ihnen sicher aus vielen amerikanischen Filmen geläufig. Sie sollten diesen Ratschlag unbedingt beherzigen, wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind. 

Recht zu Schweigen

Das Recht zu schweigen ist ein zentrales Verfahrensrecht, das jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat. Der Beschuldigte muss sich also in einem Strafverfahren nicht selbst belasten. Es ist alleinige Aufgabe des Staates, den Beschuldigten der Tat zu überführen. Sie sollten daher als Beschuldigter eines Strafverfahrens unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Es mag ein verständlicher Impuls sein, sich gegen einen unberechtigten Vorwurf sofort verteidigen zu wollen. Häufig redet man sich dabei allerdings um Kopf und Kragen und belastet sich unnötig selbst. Diese Aussage kann dann im weiteren Verfahren gegen den Beschuldigten verwendet werden und kann die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung drastisch erhöhen.  Ferner gilt der Beschuldigte ohnehin so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Der Grundsatz lautet daher: Schweigen ist Gold!

Kontaktieren Sie zeitnah einen Verteidiger

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens hat man ferner das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu kontaktieren. Von diesem Recht sollten Sie ebenfalls Gebrauch machen. Häufig kann ein Verteidiger bereits im Ermittlungsverfahren durch eine Stellungnahme auf den weiteren Verlauf des Verfahrens zu Gunsten des Beschuldigten beeinflussen. Oft ist in diesem Verfahrensstadium eine Einstellung des Verfahrens möglich. Ein zu langes Abwarten führt häufig zu weiteren Nachteilen, da die Staatsanwaltschaft weitere Maßnahmen (Anklage, Strafbefehl, Haftbefehl) ergereifen wird. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Verteidiger, der Ihre rechtlichen Interessen verteidigt.

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und haben eine Vorladung der Polizei erhalten? Kontaktieren Sie mich. Ich verteidige Ihre Rechte und arbeite konsequent auf das bestmögliche Ergebnis für Sie hin. 


Dr. Milad Ahmadi

Rechtsanwalt


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