Anruf / Vorladung von der Polizei bekommen – Polizei im Haus / Hausdurchsuchung

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Sie haben einen Brief von der Polizei bekommen oder wurden persönlich mit einem Vorwurf konfrontiert?

Als Beschuldigter müssen Sie einen Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen (im Gegensatz zu Zeugen)! Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Sie können jederzeit von Ihrem Aussageverweigerungsrecht bzw. Schweigerecht Gebrauch machen. Ein Schweigen bei der Polizei darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wichtig ist auch, dass Sie nichts ungelesen unterschreiben! Alles gründlich durchlesen, egal wie lange es dauert und wenn Sie sich nicht sicher sind, nicht unterschreiben. Sollte etwas falsch sein, dann bestehen Sie auf eine Korrektur.

Da es vielen Leuten schwerfällt, von diesem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen – zumal die Polizei häufig Druck ausübt, um eine Aussage zu erlangen – ist es ratsam, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Lassen Sie sich auch nicht in Gespräche verwickeln.

Sie sollten sich vor einer Aussage zunächst informieren, ob Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und welche Angaben Sie demnach machen müssen.

Bei direkter Konfrontation mit der Polizei beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bitte bleiben Sie ruhig und höflich.
  • Bitte laufen Sie nicht weg oder widersetzen sich polizeilichen Maßnahmen mit Gewalt.
  • Sie haben das Recht, Ihren Verteidiger zu kontaktieren und darauf zu bestehen, dass dieser bei einer Vernehmung anwesend ist. Bitte machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

Sobald Ermittlungen gegen eine Person laufen, wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsakte angelegt. Es ist Ihnen als Beschuldigte/r nicht möglich, diese ohne einen Rechtsanwalt einzusehen. Ein Anwalt kann für Sie Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen, Sie über den Inhalt der Akte informieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Sollte es zu einer Hausdurchsuchung kommen, ist umgehende anwaltliche Vertretung anzuraten. Eine Hausdurchsuchung stellt ein traumatisierendes Ereignis, vor allem für Kinder, dar. Leider werden Hausdurchsuchungen oft in der Nacht oder den frühen Morgenstunden durchgeführt.

Für diese Fälle steht Ihnen unsere Kanzlei zu jeder Zeit unter einer Notfallnummer zur Verfügung.

Bis zum Eintreffen Ihres Verteidigers gilt Folgendes:

  • Bitte bewahren Sie Ruhe.
  • Bitte bleiben Sie freundlich.
  • Fragen Sie, mit wem Sie es zu tun haben. Lassen Sie sich einen Dienstausweis zeigen.
  • Fragen Sie, worum es geht.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
  • Schicken Sie Ihre Angehörigen zu den Nachbarn oder zu Freunden. Es ist wichtig, dass vor allem Kinder eine Durchsuchung nicht miterleben müssen.
  • Lassen Sie sich Ihre Rechte erklären und fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.
  • Sollte die Polizei Sachen mitnehmen, achten Sie darauf, dass diese im Protokoll aufgenommen werden.
  • Ziehen Sie einen möglichen Durchsuchungszeugen hinzu.

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