Vorsicht betrügerische Zahlungsaufforderungen! Markenanmeldung und -verlängerung lieber mit Ihrem Rechtsanwalt!

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Wir waren vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen und Rechnungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das EUIPO und auch andere Markenämter warnen regelmäßig vor irreführenden oder betrügerischen Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen und Verlängerungen.

Täuschend echt wirkende Rechnungen und gefälschte Urkunden

Häufig erstellen privaten Unternehmen auf den ersten Blick täuschend echt wirkende Rechnungen, Eintragungsbenachrichtigungen, angebliche Angebote zur Markenverlängerung und sogar gefälschte Markenurkunden. Liest man das Kleingedruckte, handelt es sich oft tatsächlich um Angebote für kostenpflichtige Veröffentlichungen in (nutzlosen) kommerziellen Registern - jedenfalls nie um echte Angebote der Markenämter!


Ergänzende Informationen des DPMA

Das DPMA führt eine Liste mit Unternehmen, die dem Amt im Zusammenhang mit solchen irreführenden Zahlungsaufforderungen gemeldet worden sind: https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrendezahlungsaufforderungen/liste_der_firmen/index.html

Ihre Marke ist Anwaltssache

Ihre Marke ist eine wichtige Grundlage ihres geschäftlichen Erfolgs – vertrauen Sie diese Themen Ihrem Markenanwalt an. So erhalten Sie eine laufende Betreuung und einen Ansprechpartner nicht nur für die Anmeldung, sondern für die gesamt Laufzeit Ihrer Marke.

Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät und vertritt Markenanmelder und Markeninhaber von der Markenentwicklung und -kreation, über die Anmeldung und Verlängerung bis hin zu Streitverfahren zur Verteidigung Ihrer Marke oder Durchsetzung Ihrer Markenrechte. Sprechen Sie uns an!

Foto(s): Frank Beer


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