Vorsicht vor Branchenbuch Abofalle bei der Digi Medien GmbH (www.brancheneintrag.online) - Inkasso von Top Inkasso GmbH und KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG

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Immer wieder beauftragen uns Mandanten, da sie unabsichtlich einem kostenpflichtigen Eintrag in ein digitales Branchenbuch oder Handelsregister zugestimmt haben, und Hilfe von uns benötigen.

Aktuell tritt die Digi Medien GmbH, gegründet im Mai 2020 aktiv zumeist per Fax oder E-Mail an Gewerbetreibende heran, um diese in eine Kostenfalle zu locken.

Die Schreiben der Firma Digi Medien GmbH LLC, mit Sitz in Delaware, USA, machen auf den ersten Blick einen offiziellen Eindruck. Oben im Briefkopf steht lediglich „Brancheneintrag Bayern“ (oder ein anderes Bundesland, je nach Geschäftssitz), dass dahinter die Digi Medien GmbH steht, muss man erst aus dem Kleingedruckten am Ende des Schreibens heraussuchen. Für unsere Mandanten entstand der Eindruck, es handle sich um das vorausgefüllte Formular einer Behörde, welches sie lediglich zur Überprüfung ihrer Geschäftsdaten aufforderte. Dass es sich hier um einen Vertragsabschluss handelte, war für sie nicht ersichtlich.

Was passiert, wenn ich das Formular der Digi Medien GmbH unterschrieben habe?

Wird das Formular unterschrieben an die Digi Medien zurückgefaxt, hat man jedoch nicht nur den dortigen Eintrag bestätigt/ korrigiert, sondern einen kostenpflichtigen Business Eintrag abgeschlossen. Dieser kostet, anders als der kostenlose Basiseintrag, stattliche 899,-€ im Jahr, mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Kündigt man nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch.

Laut Vertrag billigt die Digi Medien GmbH zwar ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, allerdings erhält man die erste Zahlungsaufforderung erst nach Ablauf, sodass die Kostenfalle zumeist zu spät erkannt wird. Die Zahlungsaufforderung kommt allerdings nicht etwa von der Digi Medien selbst, sondern von der einschlägig bekannten schweizerischen KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG.

Ich habe eine Zahlungsaufforderung der KVG bekommen, was nun?

Sollten Sie nicht tatsächlich einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis wünschen, raten wir Ihnen, die Rechnung nicht zu zahlen. Da die meisten jedoch wohl bereits bezahlt haben, empfehlen wir den Vertrag aufgrund von Täuschung anzufechten, zu kündigen sowie zu widerrufen (in einem Schreiben). Verschicken Sie den Brief zudem so, dass Sie einen Zustellnachweis erhalten. Benötigen Sie beim Verfassen anwaltliche Hilfe? Dann können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.

Schreiben der Top Inkasso GmbH und gerichtliche Mahnbescheide

Der nächste Schritt der Digi Medien ist oft die Beauftragung der Top Inkasso GmbH, ebenfalls mit Sitz in der Schweiz. Dieses bereits aus anderen Abofallen bekannte Unternehmen, schlägt nun zusätzlich 150,-€ Inkassogebühren auf die Forderung auf. Zudem beauftragt die KVG gerichtliche Mahnbescheide.

Sie benötigen Unterstützung, um sich gegen die Digi Medien GmbH zur Wehr zu setzten?

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten im Zusammenhang mit Abo- und Kostenfallen unterstütz und sind auch Ihnen hierbei gerne behilflich. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie stets kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen.

Sie haben bereits Geld überwiesen und möchten dieses zurückfordern?

Sie haben den geforderten Betrag bereits überwiesen und dabei unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen? Wir sind Ihnen gerne behilflich, diesen zu widerrufen und Ihr Geld zurück zu fordern.

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort bzw. Firmenstandort spielt für uns folglich keine Rolle.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt

Foto(s): Rechtsanwalt Alexander Hufschmid / Digi Medien GmbH

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