Vorteile, Risiken und Kosten einer Marke (2022)

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Aktuell gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Registerbestand von knapp 900.000 Marken. Marken sind offensichtlich besonders relevant für unternehmerisches Handeln. Aber warum ist das so und was sind die Vorteile und Risiken einer Markenanmeldung? Und: Wenn man sich für eine Markenanmeldung entschieden hat, welche Markenform sollte man wählen und was kostet eine  Markenanmeldung? Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht und Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

Vorteile einer Marke

Die Vorteile einer Marke liegen sowohl im juristischen Bereich als auch im betriebswirtschaftlichen Bereich. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht liegen die Vorteile auf der Hand: Kaufentscheidungen resultieren nicht nur aus rationalen Erwägungen, sondern auch aus positiven Emotionen und Erwartungen, die mit einer Marke verknüpft werden. Durch eine Marke werden Produkte emotional aufgeladen, was ein erheblicher Wettbewerbsvorteil sein kann. 

Aus juristischer Sicht bietet eine Marke effektiven Schutz vor Produktpiraterie und Nachahmung, da der Inhaber einer Marke ein schnell durchsetzbares und in einer Urkunde verbrieftes Verbietungsrecht gegenüber Dritten erhält, die seine Marke oder ähnliche Begriffe verwenden.

Risiken einer Marke

Eine Registermarke, so wie sie z.B. beim DPMA angemeldet werden kann, birgt aber auch Risiken. So kann einer Markenanmeldung ohne ausreichende Vorabrecherche in Bezug auf ältere Marken zu kostenintensiven Abmahnungen oder Gerichtsverfahren führen. Diese Risiken lassen sich nur durch professionelle Ähnlichkeitsrecherchen, die vor Anmeldung der Marke erfolgen müssen, auf ein sinnvolles Maß reduzieren.

Unser Tipp: Wenn Sie selbst eine Marke anmelden wollen, legen Sie immer besonderen Wert auf die Ähnlichkeitsrecherche. Niemals ausreichend ist die Eingabe identischer oder ähnlicher Begriffe beim DPMA, um festzustellen, ob es die Marke schon gibt. Hintergrund ist, dass ein Laie nicht alle rechtlich relevanten und ähnlichen Zeichen händisch eingeben kann. Weicht die ältere Marke z.B. nur im Rahmen eines Buchstabens von dem Wunschzeichen ab, kann dies immer noch markenrechtlich ähnlich sein und für die eigene Anmeldung zum Risiko werden. Wir empfehlen daher, vor Anmeldung immer eine professionelle Markenähnlichkeitsrecherche durch einen Markenanwalt durchführen zu lassen.

Wichtig: Das DPMA prüft nicht, ob Sie mit Ihrer neuen Marke ältere Rechte verletzen! Auch eine schutzfähige, aber rechtsverletzende, Marke wird seitens des DPMA eingetragen. Häufig kommt es dann umgehend zu einem Widerspruch oder einer kostenintensiven markenrechtlichen Abmahnung.

Welche Markenform passt zu meinem Unternehmen und Produkt?

Den meisten Unternehmern sind bereits Wortmarken (z.B. Porsche) oder Wort-/Bildmarken (gestalteter PEPSI Schriftzug) oder Bildmarken (Apple Logo „Apfel“) bekannt. Weniger bekannt ist, dass man auch dreidimensionale Marken, reine Farbmarken, Klangmarken, Positionsmarken, Kollektiv- und Gewährleistungsmarken, anmelden kann.

Unser Tipp: Wenn Sie einen Begriff schützen lassen wollen, versuchen Sie eine Wortmarke anzumelden. Eine Wort-/Bildmarke wird in der Praxis häufig nur dann angemeldet, wenn der Wortbestandteil wegen seines beschreibenden Charakters oder seiner Freihaltebedürftigkeit nicht als Wortmarke schutzfähig ist. Gleichzeitig kann es gerade deshalb sinnvoll sein, eine Wort-/Bildmarke anzumelden, da diese ggf. trotz des beschreibenden Wortbestandteils „nur“ aufgrund der grafischen Gestaltung eingetragen wird.

Die Entscheidung, welche Markenform gewählt wird, hat auch Auswirkungen auf den Erhalt und den möglichen Verfall einer Marke. Eine Wortmarke kann in jeder Gestaltungsvariante genutzt werden. Ausreichend ist, wenn den Markenbegriff selbst rechtserhaltend benutzt wird. Bei einer Wort-/Bildmarke reicht die Nutzung nur des Wortbestandteiles in der Regel nicht aus. Wie die Wort-/Bildmarke nicht wie eingetragen verwendet, kann die Marke verfallen und gelöscht werden.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Aus unserer Sicht besteht eine erfolgreiche Markenanmeldung immer aus zwei Bestandteilen. Zunächst sollte die Prüfung der Schutzfähigkeit und Kollisionslage durch einen Markenanwalt erfolgen. Im Rahmen der Kollisionsprüfung wird geprüft, ob ältere und identische (oder auch nur ähnliche) Marken der eigenen Markenanmeldung entgegenstehen könnten und ein Risiko darstellen würden.  Erst danach kann über die Anmeldung selbst nachgedacht werden. Hier ist es entscheidend, dass die passenden Waren und Dienstleistungen, die dem tatsächlichen „Einsatzzweck“ der Marke entsprechen sollten, ausgewählt werden. Diese legen dann die relevanten Klassen fest. Die Auswahl der passenden Waren und Dienstleistungen und damit der passenden Nizza Klassen überfordert die meisten Anmelder, die nicht täglich Marken anmelden.

Für eine Markenanmeldung in Deutschland fallen derzeit bei einer Wortmarke mit 3 Klassen beim DPMA 290 € Gebühren an. Wer eine professionelle Markenanmeldung wünscht, sollte diese durch einen Anwalt für Markenrecht durchführen lassen. 

Wir bieten Unternehmern z.B. die vollumfängliche Beratung und Vertretung bei Anmeldung einer deutschen Marke (inkl. Ähnlichkeitsrecherche) für 750 € zzgl. MwSt. an. Sprechen Sie uns an! Wir beraten und vertreten Sie bei der rechtssicheren Anmeldung Ihrer Wunschmarke. Gerne können Sie auch unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen!

Foto(s): Oliver Wallscheid

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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