Vorwurf: Betrug?

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird ein strafbarer Betrug vorgeworfen? 

Diese Tipps sollten Sie auf jeden Fall beachten!


Sie haben eine Anklageschrift, Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?

Diese praktischen Tipps sollten Sie beachten:

Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne anwaltliche Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren (z.B. bei gewerbsmäßigem Vorwurf)

Viel besser ist es zunächst zu schweigen und den Anspruch auf Akteneinsicht durchzusetzen durch einen entsprechenden Antrag Ihres Strafverteidigers. Nach Erhalt der Akteneinsicht fertige ich für die Zwecke der Verteidigung eine Kopie und wir besprechen die ganze Angelegenheit in aller Ruhe und entwerfen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie. Danach fertige ich eine sog. Schutzschrift für Sie, oftmals verbunden mit dem Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens. Ggfls. nehme ich auch persönlichen Kontakt mit dem Staatsanwalt oder der Staatsanwältin für Sie auf. Natürlich alles streng vertraulich und nur nach Rücksprache mit Ihnen und in ihrem Interesse. Der Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB ist einer der kompliziertesten Strafnormen des gesamten deutschen Strafrechts. Diesen Umstand kann ich für Sie durch entsprechende Argumentation und taktische Gestaltung nutzen.

Diese Verteidigungsstrategie führt bei mir oftmals zu einer Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Strafprozessordnung. Auch eine Verfahrenseinstellung im Sinne der §§ 153, 153a StPO kann erstrebenswert sein, je nach Fallgestaltung. In jedem Fall gibt es im Strafrecht immer gute Möglichkeiten der Verteidigung und Argumentation. Gerade im Bereich des subjektiven Tatbestands (Vorsatz) ergeben sich bei einem Betrugsvorwurf meist sehr gute Verteidigungsargumente! Arbeitsgrundlage sind für mich dabei immer Ihre Angaben und die vollständige Ermittlungsakte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ich Ihnen effektiv und unkompliziert helfen kann. Ich bin bereits seit über 20 Jahren erfolgreich im Strafrecht tätig, bin Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht seit 2012 und habe auch meine Doktorarbeit im Strafrecht (Bereich Betrug und Steuerhinterziehung) mit Auszeichnung abgeschlossen.

Angesichts meiner auf das gesamte Bundesgebiet bezogenen Anwaltszulassung, vertrete ich Sie in Strafsachen grundsätzlich gerne deutschlandweit.

Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gerne und kläre Sie auch über die anfallenden Gebühren auf.


RA Dr. Stefan Tripmaker

Fachanwalt für Strafrecht


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