Vorwurf Fahrlässige Tötung § 222 StGB - bei Vorladung zum Anwalt für Strafrecht

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10 Tote bei einem Autounfall auf der A100!“ – „Wieder Tote bei Autounfall“  oder tödliche Schleuser

Solche Schlagzeilen dominieren regelmäßig unsere Medien. Alleine im Jahr 2022 gab es 2788 Verkehrstote – rund 9 % mehr als im Vorjahr (ADAC, News, Verkehrstote 2022).

In einigen Fällen, wenn der Tod in den Nachrichten erscheint, steht eine Strafbarkeit wegen eines Tötungsdeliktes im Raum. Nicht nur die vorsätzliche Tötung (insb. Totschlag oder Mord), sondern auch die fahrlässige Tötung steht in Deutschland unter Strafe. 

Doch nicht nur der Straßenverkehr ist von Vorwürfen der fahrlässigen Tötung überschattet; auch beispielsweise ärztliche Eingriffe, können die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. 

Doch was heißt es eigentlich, fahrlässig jemanden töten? Welche Strafe droht für fahrlässige Tötung?

Wie hoch ist die Strafe für fahrlässige Tötung? 

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird gem. § 222 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wann macht man sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar?

Eine fahrlässige Tötung besteht aus einer Handlung, die ursächlich und zurechenbar zum Tod eines Menschen führt (eine Tötung) und einer Fahrlässigkeitskomponente.

Als Handlung einer fahrlässigen Tötung kommt jedwede Handlung einer Person in Betracht, die für den Tod eines anderen Menschen ursächlich ist:

z.B. Schuss, Schlag oder Tritt gegen den Kopf, aber auch die Verursachung einer Kollision bei einem Verkehrsunfall.

Eine Ursächlichkeit der vorgeworfenen Handlung für den Tod wird nach der Rechtsprechung dann abgelehnt, wenn der Tod des anderen Menschen auch bei verkehrsgerechtem / pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre. Dabei wird die konkrete Situation betrachtet.

z.B. Wenn ein Arzt eine Behandlung entgegen seiner Pflichten unterlässt und sein Patient stirbt, macht er sich nur wegen fahrlässiger Tötung strafbar, wenn bei Vornahme der konkreten ärztlichen Handlung sein Patient hätte überleben können. Die Nichtbehandlung einer Kopfverletzung trotz Pflicht ist grundsätzlich nicht strafbar, wenn der Patient ohnehin aufgrund dieser Kopfverletzung verstorben wäre, die Behandlung also ohnehin erkennbar aussichtslos war.

Strafe wegen fahrlässiger Tötung durch Nichtstun

Als Tötungshandlung der fahrlässigen Tötung gilt nicht nur ein aktives Tun, sondern auch ein Unterlassen, wenn eine Garantenstellung i.S.v. § 13 StGB vorliegt. Eine Garantenstellung benennt im strafrechtlichen Kontext die Pflicht von Personen dafür einzustehen und zu sorgen, dass ein konkreter Erfolg (z.B. in Form von Verletzungen und Tod) nicht eintritt. 

Typische Beispiele sind: 

  • Eltern gegenüber ihren Kindern 
  • Schaffung oder Beisichführen einer Gefahrenquelle 
  • durch Übernahme (faktisch oder vertraglich), z.B. Babysitter oder Ärzte 

Eine Strafbarkeit wegen fahrlässigen Handels kommt nur in Betracht, wenn eine vorsätzlich begangene Straftat nicht vorliegt. Konkret meint Vorsatz das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. 

Wer also weiß, dass seine Handlung den Tod eines anderen Menschen herbeiführt und nimmt dies auch mindestens billigend in Kauf, kann sich des Totschlages gem. § 212 StGB oder des Mordes gem. § 211 StGB strafbar machen. 

Was ist Fahrlässigkeit im Strafrecht?

Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und der Tod eines Menschen objektiv vorhersehbar sowie vermeidbar war. 

Beispiel: Wer betrunken Auto fährt und frontal mit einem anderen Auto zusammenstößt, war einerseits nicht fahrtauglich und es ist andererseits auch vorhersehbar, dass es bei fehlender Fahrtauglichkeit durch Trunkenheit im Straßenverkehr zu entsprechenden Unfällen kommen kann. In einem solchen Fall kann demnach der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung im Raum stehen. 

Der Täter einer fahrlässigen Tötung muss also eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung begangen haben und ihm der Tod einer Person objektiv zurechenbar sein. 

Das bedeutet, der Tod muss auf dem pflichtwidrigen Verhalten des Täters beruhen. Dies ist z.B. der Fall, wenn gegen Normen zum Schutz anderer verstoßen wird, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr oder die Regelungen zur Fahrtauglichkeit eines Autofahrers.

Der Tod eines Menschen ist nicht zurechenbar, wenn dieser auch bei alternativem pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre. Wenn der später Verstorbene maßgeblich seinen eigenen Tod bewirkt hat, ist eine Zurechnung ebenfalls zu verneinen. 

Wichtig zu wissen! Strafbar macht sich im Einzelfall nicht unbedingt nur, wer unmittelbar den Tod herbeiführt, sondern unter Umständen auch die Person, die eine bestimmte Gefahrenquelle geschaffen hat, die zum Tode eines Anderen führt.

Der Tod muss dem Täter auch darüber hinaus auch subjektiv vorwerfbar sein. Zu beachten sind die individuellen Fähigkeiten und das Wissen des Täters. Dieser muss in der Lage sein sorgfältig zu handeln und die Folgen der Tat im Wesentlichen abzusehen. 


Die Vorwürfe eines Tötungsdeliktes können Auswirkungen auf das gesamte Leben des Betroffenen und auch seines Umfeldes haben. 

Sollten Sie daher eine Vorladung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erhalten haben, empfiehlt es sich, sich so bald wie möglich an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser kann für Sie Akteneinsicht beantragen und nach Analyse der Ermittlungsakten eine gerade für Ihren Fall geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. 

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