Vorwurf sexueller Missbrauch: Welche Auswirkungen hat dieser Vorwurf auf das Umgangsrecht?

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Die Trennung von Ehepartnern oder Lebensgefährten ist häufig schwierig, insbesondere dann, wenn auch gemeinsame Kinder involviert sind. Nach der Trennung beginnt häufig der Kampf und das Sorge- und Umgangsrecht. Häufig versucht ein Elternteil - meistens ist es die Mutter - durch eine falsche Behauptung von sexuellem Missbrauch am Kind einen Vorteil im familiengerichtlichen Verfahren zu erlangen. Für den Vater kann der Vorwurf sexueller Missbrauch am Kind fatale Folgen nach sich ziehen. 

Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind zu erwarten? 

In der Regel wird bei einem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an einem Kind ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die strafrechtlichen Ermittlungen werden separat vom familiengerichtlichen Verfahren betrieben. Häufig hat das Familiengericht auch keinen Einblick in die strafrechtlichen Ermittlungen. 

Welche Maßnahmen ergreift das Familiengericht? 

Steht der Vorwurf von sexueller Gewalt gegen ein Kind im Raum, dann kann das Familiengericht den Eltern bzw. auch nur einem Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht entziehen. Ferner kann dem Elternteil, dem der Vorwurf gemacht wurde, auch der Umgang mit dem Kind untersagt werden. 

Bei einem familiengerichtlichen Verfahren sind mehrere Personen beteiligt. Beteiligt ist in der Regel das Jugendamt. Der entsprechende Sachbearbeiter gibt gegenüber dem Gericht eine Einschätzung zur familiären Situation. Ferner wird ein Verfahrensbeistand bestellt. Dies ist der “Anwalt des Kindes” und ist dafür da, die Interessen des Kindes zu vertreten. Auch die Eltern werden persönlich in der Gerichtsverhandlung angehört, damit sich die zuständige Richterin ebenfalls ein eigenes Bild machen kann. 

Für die Klärung des Sachverhaltes sind jedoch auch Gutachten von Sachverständigen von erheblicher Bedeutung. Neben den Schilderungen der Beteiligten benötigt das Gericht häufig noch weitere Informationen, um eine Entscheidung treffen zu können. Hier können psychologische, pädagogische oder medizinische Sachverständige durch das Gericht beauftragt werden. 

Falschbeschuldigung führt trotzdem zur Einschränkung des Umgangsrechts

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs macht es dem beschuldigten Elternteil schwierig, sein Umgangsrecht überhaupt noch auszuüben. Bereits vor Abschluss des Strafverfahrens wird das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Diese sieht meistens so aus, dass der beschuldigte Elternteil gar keinen Umgang oder nur noch begleiteten Umgang wahrnehmen darf. Hierbei spielt es häufig auch keine Rolle, ob überhaupt Anzeichen für einen Missbrauch oder eine Gefährdung des Kindes vorliegen. 

Endet das strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung, werden die elterlichen Rechte des beschuldigten Elternteils wieder hergestellt. Dies jedoch meist mit erheblichen Konsequenzen wie beispielsweise einer Entfremdung des Kindes. 

Besonders Väter sollten in diesem Zusammenhang einen langen Atem haben und sich in jedem Fall an eine Rechtsanwältin wenden. Ich bin sowohl im Familien- als auch im Strafrecht tätig und kann Sie daher vollumfänglich beraten. Treten Sie gerne in Kontakt mit mir.

Foto(s): @linusklose

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