VW macht doch noch Angebote - Damit die EA189-Klagen vom Tisch kommen

  • 1 Minuten Lesezeit

"Der Volkswagen-Konzern bewegt sich auf die Verbraucher zu!" - Rechtsanwältin Nicole Bauer bemüht sich in den letzten Wochen konkret um Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, die das Angebot nicht angenommen und auf eigene Faust geklagt haben. Ihrer Kanzlei liegen derzeit Angebote von Volkswagen für EA189 VW, AUDI, SEAT und SKODA vor, deren Besitzer nach Veröffentlichung der Angebote anwaltlich gut beraten ins Klageverfahren eingestiegen waren. "Heute bietet Volkswagen diesem Personenkreis das bis zu Dreifache des damaligen Angebotes an, um die Verfahren vom Tisch zu bekommen. Das freut mich sehr für meine Mandanten, ärgert mich aber maßlos für die zugtausende von Dieselskandal-Opfern, die sich mit Summen haben abspeisen lassen, die keiner wirklich konkreten Überprüfung standhalten konnten!"

Nutznießer dieser Bewegung sind nun vor allem diejenigen Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, die das Angebot noch nicht angenommen haben und weiterhin klagen könnten: "Die sollten jetzt auf jeden Fall in die Klage einsteigen, denn entweder sie bekommen das einigermaßen lukrative Angebot für klagende Kunden, oder sie erreichen mit dem aktuellen BGH-Urteil im Rücken den bestmöglichen Schadenersatz - also Kaufpreis plus zinsen abzügl. Nutzungsentgelt - da hätte sich das Warten dann gelohnt!"

Laut Nicole Bauer ändert sich das Verhalten derzeit auch bei AUDI, wo noch vor dem Landgerichtstermin ein  leidlich lukratives Angebot aus Ingolstadt kommt für die Besitzer von 6- und 8-Zylinder SUV und Limousinen: "Es ist deutlich erkennbar, dass der Konzern Verfahren vermeiden will und ich weiß aus unterschiedlichsten Quellen, dass von den eigenen Anwälten zu einem Strategiewechsel geraten wird!"

Was sich aber niemals ändern wird: "Wer nicht klagt hat schon verloren, denn ohne massiven Druck und das Ausnutzen sämtlicher Rechtsmittel werden die Hersteller keinen Schadenersatz leisten," so die Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal abschließend.

 

 

 

 

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Bauer

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten