VW-Musterklage kann starten – Musterkläger ausgewählt

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Nach längerer Prüfung hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig jetzt einen Musterkläger für das Kapitalanlegermusterverfahren betreffend die Abgasaffäre der Volkswagen AG ausgewählt. „Damit kann das Musterverfahren endlich beginnen, um auch hierzulande eine rechtliche Klärung der Abgasaffäre herbeizuführen und die Anleger der Volkswagen AG für die Manipulationen zu entschädigen. Denn neben den Autobesitzern wurden auch die Anleger der Volkswagen AG geschädigt, die die angebotenen Finanzinstrumente zu falschen Marktwerten erworben haben“, erläutert Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Das Landgericht Braunschweig hatte bereits am 05. August 2016 einen Vorlagebeschluss erlassen, der die Feststellungsziele der klagenden Anleger und der Volkswagen AG aufführte, über die es nun vor dem OLG Braunschweig zu entscheiden gilt.

Anleger, die bislang keine Klage eingereicht haben, haben noch die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren gegenüber dem Braunschweiger OLG anzumelden. „Eine solche Anmeldung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten beim Gericht eingehen, aber Vorsicht, wenn die Verjährung der Ansprüche früher droht, muss auch früher gehandelt werden“, sagt Nieding. „Mit diesem Rechtsinstrument können die Anleger, ohne selber zu klagen, auf einfache und günstige Weise eine Klärung der zu Grunde liegenden Rechtsfragen, insbesondere der Höhe des zustehenden Schadensersatzes, herbeiführen lassen und so von dem zu fällenden Musterentscheid profitieren“, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht weiter. 

Die Kanzlei Nieding + Barth bietet für jeden interessierten Anleger an, die Anmeldung durchzuführen. Interessierte können sich per E-Mail an nebenstehende Adresse registrieren und sich über anfallenden Kosten informieren lassen.


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