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VW-Skandal: Verbreitete Irrtümer zu Rechten der Autokäufer!

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VW-Skandal: Verbreitete Irrtümer zu Rechten der Autokäufer! Im Minutentakt tickern die Meldungen zum VW-Skandal oder auch Dieselgate ein: Strafzahlungen aus China angedroht, Strafzahlungen aus Amerika angedroht und nun möchte auch noch Leonardo DiCaprio einen Film über einen der größten deutschen Wirtschaftsskandale der Nachkriegsgeschichte drehen. Auch in Deutschland reißen die negativen Berichterstattungen nicht ab, nun wird sogar gefürchtet, dass Teile der Abwrackprämie zurückgezahlt werden müssen.

Welche PKWs sind aktuell betroffen?

Betroffen sind zumindest Modelle des VW-Konzerns mit dem Diesel-Motor Typ EA 189 mit 1,6 und 2,0 Litern Hubraum. Nähere Details haben wir hier für Sie aufbereitet: http://www.dr-wachs.de/blog/2015/10/12/welche-pkws-sind-vom-vw-skandal-dieselgate-betroffen/.

Gibt es Irrtümer zu den Rechten der Autokäufer?

Tatsächlich gibt es aktuell einige Irrtümer, die häufig von Autobesitzern betroffener PKWs angenommen werden:

1. Gegner aller Ansprüche ist VW und die werden alles kulant lösen

Zunächst ist es nicht so, dass der Anspruchsgegner immer VW ist, wenn es um Gewährleistungsansprüche in Zusammenhang mit bemakelten Dieselmotoren des Typ EA 189 geht. Vielmehr ist der Gegner zunächst der Vertragspartner mithin der Verkäufer. Das kann ein Autohändler sein oder ein Privatverkäufer.

VW wird sicher bemüht sein, Anspruchslücken zu schließen, die Frage ist aber, inwieweit dafür die Bereitschaft vorhanden ist, wenn erstmal alle Strafschäden bezahlt sind.

2. Verjährung wird nicht eintreten

Beim Kauf eines Neuwagens droht zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Ziffer 3) Verjährung, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt kann die Verjährung auf ein Jahr verkürzt sein. Dass die Verkäufer sich nicht auf Verjährung berufen werden ist wohl fast ausgeschlossen. Ob VW dann für alle Schäden trotzdem einspringt erscheint – wie dargestellt – unwahrscheinlich. Bis jetzt hat VW nicht angekündigt auch bei verjährten Forderungen alle Kosten zu übernehmen.

3. Folgekosten überschaubar


Auch die Folgekosten sind keineswegs überschaubar, es ist nach unserem Dafürhalten noch nicht einmal geklärt, ob für die PKW während der Reparatur (Nachbesserung) ein Ersatzwagen gestellt wird. Zwar wird VW unter hohem öffentlichen Druck stehen, möglichst viele Kosten zu übernehmen, aber wie einleitend festgestellt, könnte dieser Elan unter dem hohen wirtschaftlichen Druck stark abgeschwächt werden.

Fazit zum VW-Skandal:

Es erscheint uns sinnvoller und kräfteschonender, die eigenen Rechte jetzt unmittelbar durchzusetzen und nicht 1-2 Jahre zu warten, um nach eingetretener Verjährung eine schwache Position zu haben und hinterher sogar auf einem größeren Schaden sitzen zu bleiben. Nutzen Sie Möglichkeit unsere kostenlosen Ersteinschätzung unter 040 411 88 15 70 zu Ihren Chancen und Risiken im Umgang mit dem VW-Skandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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