Waffen-Identifikationsnummer

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Das im Februar 2020 geschaffene neue Waffengesetz, das jetzt endgültig auch am 1.9.2020 mit allen seinen Regelungen in Kraft treten wird, hat eine sogenannte NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) eingeführt. Ohne diese Nummer können Waffenbesitzer ab September 2020 keine Waffe mehr kaufen oder verkaufen. Auch können keine Reparaturen an wesentlichen Teilen vorgenommen werden. Denn mit jeder dieser Aktionen ist eine Meldepflicht an das Nationale Waffenregister (NWR) verbunden, wofür diese Daten benötigt werden.


NWR-ID

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge:

Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID
P = natürliche Person
F = nichtnatürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile).

Diese Daten sind auf den sogenannten Stammdatenblättern bei der Waffenbehörde hinterlegt. Es gilt für alle Waffen, die sich bereits im Besitz befinden, dass diese Id-Nummern schon vor dem Stichtag (1.9.2020) abgefragt werden können und zwar bei der zuständigen Waffenbehörde. Parallel dazu wird aber auch Ende August diese ID-Nummer automatisch von den Erlaubnisbehörden versandt. 


Gewerbliche Waffenhersteller und-händler

Die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler werden verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle elektronisch über die sog. Kopfstelle abzugeben. Die Anzeigen werden von der Kopfstelle automatisiert entgegengenommen, an das NWR weitergeleitet und dort gespeichert.

Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWRIDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben. Mit Hilfe der NWR-ID wird gewährleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im NWR zugeordnet werden.

Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:

  • Die eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
  • die eigene Erlaubnis-NWR-ID und
  • die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.


Besitzwechsel

Bei der Anzeige eines Besitzwechsels sind zusätzlich die NWR-IDs des Geschäftspartners (Erwerber / Überlasser) anzugeben (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID).

Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer In der Überlassungsanzeige sind anzugeben:

  • Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des gewerblichen Waffenhändlers (Überlassender),
  • Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des privaten Waffenbesitzers (Erwerber) und
  • Waffen-NWR-ID.

Durch die Angabe der NWR-IDs wird sichergestellt, dass in der Überlassungsmeldung auf die richtige Waffe Bezug genommen wird und das NWR die richtige Waffe dem richtigen Erwerber zuordnet.

Ausnahme:

Sind Erwerber oder Waffe/wesentliches Teil nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten. Dies ist zum Beispiel bei einem Ersterwerb durch einen Jungjäger der Fall.


Philip Keller

Rechtsanwalt Köln

Foto(s): G. Donner

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