Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Film „Joker“ – richtig reagieren!

  • 3 Minuten Lesezeit

Spezialisierter Anwalt hilft bei Waldorf-Frommer-Abmahnung

Sie haben eine Filesharing-Abmahnung von der sehr bekannten Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer erhalten. Die Abmahnkanzlei legt Ihnen im Schreiben eine Urheberrechtsverletzung im Internet zur Last. Als Internet-Anschlussinhaber sollen Sie den neuen Kinofilm „Joker“ mit Joaquin Phoenix illegal im Internet verbreitet haben. Die Produzentin von dem Film, die Warner Bros. Entertainment Inc., lässt daher zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Was wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung verlangt?

  1. Abgabe einer riskanten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung 700,00 EUR
  3. Gebühren für Waldorf Frommer 215,00 EUR

Wer ist Waldorf Frommer aus München?

Waldorf Frommer ist in Deutschland die größte Abmahnkanzlei in Sachen Film und Fernsehen. Die Münchener Anwälte vertreten neben Warner Bros. Entertainment weitere namhafte Produzenten aus der Filmindustrie. Hierzu gehören unter anderem Twentieth Century Fox, Universum Film, Studiocanal und Tele München Fernseh etc. Täglich werden Waldorf-Frommer-Abmahnungen an Private verschickt, um die illegalen Uploads im Internet zu unterbinden.

Zudem ist die Kanzlei personell gut aufgestellt. Mithin arbeiten aktuell circa 50 Rechtsanwälte für Waldorf Frommer. Die Abmahnung wegen Filesharing beeindruckt daher viele Internetanschluss-Inhaber. Doch keine Panik!

Filesharing-Abmahnung

Filesharing bedeutet zunächst Daten teilen. Es geht dabei um Peer-to-peer-Netzwerke (P2P). Peer-to-peer steht für eine Rechner-Rechner-Verbindung im Internet. Sobald einzelne Rechner oder PCs mittels entsprechender Software über das Internet miteinander verbunden werden, entstehen solche P2P-Netzwerke. Diese Netzwerke dienen ausschließlich dazu, dass die Nutzer untereinander Daten tauschen (sog. Filesharing). Man bezeichnet sie daher auch als Tauschbörsen. Gerne werden über solche Tauschbörsen Musikalben oder eben auch aktuelle Kinofilme hoch- und wieder runtergeladen.

Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Die Weitergabe durch Filesharing ist zugleich die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerkes gemäß § 19a UrhG. Diese Art der Weitergabe bzw. Verbreitung des Filmes ist primär der Produzentin vorbehalten. Das bedeutet, dass Warner Bros. Entertainment selbst bestimmt, ob und wer das Filmwerk Joker verbreitet. Sicher ist, dass die kostenlose Weitergabe nicht erlaubt ist. Mithin ist Filesharing von geschützten Filmwerken verboten.

Kein Fake

Nehmen Sie die Waldorf-Frommer-Abmahnung daher ernst. Es handelt sich weder um Betrug noch um eine Fake-Abmahnung. Vielmehr erreicht Sie ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben im Auftrag der Warner Bros. Entertainment mit möglicherweise gerichtlichen Konsequenzen.

Keine Panik bei Waldorf-Frommer-Abmahnung

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und reagieren Sie richtig – wir helfen Ihnen dabei!

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Sammeln Sie Informationen zum Vorwurf (z. B. wer das Internet genutzt hat)
  • Nutzen Sie eine kostenlose Erstberatung mit einem Anwalt für Urheberrecht

Richtig reagieren

Sie wissen nicht, was Sie tun sollen? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Schnell erfahren Sie, wie man richtig auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung reagiert. Vermeiden Sie einen Alleineingang und ein unnötiges Schuldanerkenntnis. Wir beraten und verteidigen Sie bundesweit.

Finanzielles Risiko: strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die der Filesharing-Abmahnung beigefügte und vor allem zugunsten der Filmproduzentin vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dürfen Sie so nicht unterschreiben. Sie gehen einen lebenslangen Vertrag mit der Warner Bros. Entertainment ein. Bei einem Folgeverstoß wird eine hohe Geldstrafe fällig wird. Die mögliche Geldstrafe wird sich auf 2.500 bis 5.000 EUR je Neuverstoß belaufen, d. h. ein finanzielles Risiko.

Risiken bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • lebenslanger Unterlassungsvertrag mit der Produzentin Warner Bros.
  • hohe Geldstrafe bei erneuten Uploads
  • mögliches Schuldanerkenntnis

Leisten Sie keine Zahlung!

Eine Zahlung kann schnell als Schuldeingeständnis angesehen werden.

Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf!

Schnell geben Sie unbemerkt wichtige Informationen preis.

Werden Sie aktiv!

Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Baumeister Rosing bearbeitet täglich Abmahnungen im Urheberrecht. Daher weiß unser Team für Urheberrecht, was zu tun ist. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung mit einem Anwalt für Urheberrecht.

Wir helfen bundesweit!

Verschenken Sie Zeit, rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung an. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

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  • Vermeidung einer riskanten Unterlassungserklärung
  • Top-Bewertungen
  • Umfangreicher Service Urheberrecht
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