Wann erhält man einen Strafbefehl und wie geht man gegen diesen vor?

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Manchmal kommt es vor, dass in einem Strafverfahren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird. Das Gericht erlässt in diesem Fall einen Strafbefehl. Wird der Strafbefehl rechtskräftig, steht dies einer Verurteilung gleich. Es ist daher wichtig zu wissen, wie man gegen einen Strafbefehl vorgeht. 

Wann erlässt das Gericht einen Strafbefehl? 

Bei dem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren. Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist es, leichte Kriminalität schneller zu bewältigen und Gerichte somit zu entlasten. Das Strafbefehlsverfahren findet daher nur bei Vergehen Anwendung. Bei Vergehen handelt es sich um rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bedroht sind. Verbrechen hingegen sind mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr versehen. 

Wie ist der Ablauf eines Strafbefehlsverfahrens? 

Der Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und dann vom Gericht erlassen. Bei einem Strafbefehlsverfahren findet keine mündliche Verhandlung statt, der Richter prüft gemäß § 408 Absatz 2 StPO, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ist dies der Fall, wird der Strafbefehl erlassen. 

Angeschuldigte haben die Möglichkeit, gegen diesen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Strafbefehls Einspruch einzulegen. Wird Einspruch eingelegt, kommt es zu einem Hauptverhandlungstermin. Im Anschluss wird das Gericht dann ein Urteil in der Sache fällen. 

Ist ein Strafbefehl eine Verurteilung? 

Genauso wie bei einem Urteil wird durch den Strafbefehl eine Strafe auferlegt. Wird der Strafbefehl rechtskräftig, dann ist diese Strafe auch vollstreckbar. Bei der Strafe kann es sich sowohl um eine Geldstrafe als auch um eine Freiheitsstrafe handeln, weshalb der rechtskräftige Strafbefehl einer Verurteilung gleich kommt. Bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe muss der Betroffene jedoch anwaltlich vertreten gewesen sein. 

Wie wird gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt? 

Nach Zustellung des Strafbefehls haben Betroffene zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Dieser kann schriftlich bei Gericht eingelegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit persönlich (mündlich) bei der Geschäftsstelle des Gerichts Einspruch einzulegen. Dieser wird dann zu Protokoll genommen. 

Wichtig ist, dass der Einspruch fristgerecht bei Gericht eingeht, da der Strafbefehl ansonsten rechtskräftig wird. Eine Begründung benötigt der Einspruch nicht. 

Wann sollte der Strafbefehl akzeptiert werden? 

Ein Strafbefehl sollte nur dann akzeptiert werden, wenn der strafrechtlich gemachte Vorwurf tatsächlich zutrifft und die Tat auch gar nicht mehr bestritten werden kann, weil der Betroffene sich entweder schon gegenüber den Ermittlungsbehörden eingelassen hat oder die Beweise erdrückend sind. 

In diesem Zusammenhang sollte dann geschaut werden, ob die Strafe unterhalb der 90 Tagessätze oder drei Monaten Freiheitsstrafe liegt. Dann erfolgt nämlich keine Eintragung im Bundeszentralregister, sofern keine Vorstrafen vorliegen. Letztlich sollte noch geschaut werden, ob das Einkommen im Hinblick auf die Höhe der Tagessätze richtig geschätzt wurde. 

Liegen all diese Voraussetzungen vor, dann macht ein Einspruch gegen einen Strafbefehl wohlmöglich keinen Sinn. Betroffene sollten sich hier vorab jedoch einmal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, denn in einer späteren Hauptverhandlung kann es später auch zu einer höheren Strafe kommen.  

Wann sollte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden? 

Wenn der Vorwurf unzutreffend oder die Beweislage schwach ist, kann ein Einspruch gegen den Strafbefehl Aussicht auf Erfolg haben, denn auf Betreiben des Rechtsanwalts ist die Einstellung des Verfahren auch nach Erlass des Strafbefehls möglich. Etwa durch eine Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153a StPO mit einer Geldauflage.

Wurde das Einkommen zu hoch angesetzt, kann ein Einspruch ebenfalls erfolgversprechend sein. Der Einspruch kann in diesem Fall auch lediglich auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden. Auch dies kann im Beschlusswege entschieden werden, sprich es muss keine mündliche Verhandlung erfolgen. 

Damit der Einspruch auch tatsächlich Erfolg hat, sollten Betroffene einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen. Dieser kann zunächst Akteneinsicht beantragen und den Einspruch dann auch entsprechend begründen. 

Welche Kosten entstehen bei einem Einspruch? 

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl löst erst einmal keine Kosten aus. Jedoch wird das Gericht nach Einlegung eines Strafbefehls eine mündliche Verhandlung anberaumen. Kommt es nach Ende der Gerichtsverhandlung zu einer Verurteilung, dann werden dem Betroffenen die Kosten des Verfahrens auferlegt. 

Die Verfahrenskosten für eine Hauptverhandlung mit Urteil sind höher als die Kosten für ein Strafbefehlsverfahren. Die Verfahrenskosten für ein Strafbefehl belaufen sich auf 70,00 EUR. Die Verfahrenskosten für eine Hauptverhandlung auf 140,00 EUR. Hinzu kommen bei beiden Verfahren noch die Kosten für die Zustellung. 

Sollte ein Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragt werden, fallen zudem noch Rechtsanwaltskosten für die Einlegung des Einspruchs und die Teilnahme an der Hauptverhandlung an, diese können ggf. von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. 

Foto(s): Adobe Stock/Andrey Popov

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