Wann ist man wegen Teilnahme an Corona-Demonstationen ("Spaziergängen") strafbar ?

  • 1 Minuten Lesezeit

In den vergangenen Monaten gab es viele Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen.

Soweit die Demonstation angezeigt wurde, ist jeder, der sich an die Auflagen hält, nicht zu bestrafen. Wie verhält es sich mit der Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen, oft auch als "Spaziergänge" bezeichnet ?

Das Amtsgericht Sigmaringen hat am 30.05.2022 einen Mann in Abwesenheit zu 30.000 € Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  Der Betroffene soll im Februar eine Kundgebung von Gegnern der Corona-Politik vor dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann geleitet haben. Die Demonstration war nicht angemeldet. Der Verteidiger des Angeklagten hatte angegeben, sein Mandant sei vielmehr zufällig mit seinen Hunden an diesem Tag in Sigmaringen spazieren gewesen.

 Wann ist ein Spaziergang eine Demonstration ?

Grundsätzlich ist eine Demonstration eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsäußerung. Das Recht hierzu ist in Arikel 8 des Grundgesetzes garantiert.

Eine Demonstartion kann auch in Bewegung, etwa in Form eines Umzugs stattfinden. Finden diese spontan statt, ist grundsätzlich auch keine Anmeldung notwendig. Sobald jedoch eine Information und Einladung über öffentliche Medien erfolgt liegt keine spontane Demonstration, sondern eine anmeldepflichtige Demonstration vor.

Im Einzelfall ist die Bewertung, ob gegen Versammlungsgesetze verstoßen wurde, eine Frage des Einzelfalls und der näheren Umstände.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert. Bundesweit konnte viele Verfahren erfolgreich geführt werden. Es konnten bei "Spaziergängen" ein Freispruch und Reduzierung von Maßnahmen um fast zwei Drittel des Bußgelds vor den Amtsgerichten erzielt werden.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema