Wie kann ich meine Eltern auf Unterhalt verklagen?

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Die meisten Streitigkeiten am Amtsgericht drehen sich um Unterhaltszahlungen.

Unterhaltsansprüche können zwischen geschiedenen Ehepartnern oder zwischen Eltern und Kindern entstehen. In letzterem Falle können Gerichtsverfahren eine besonders schwierige und belastende Angelegenheit sein, die den innerfamiliären Frieden dauerhaft schädigen oder gar zerstören können. Daher sollte der Weg über die Klage das letzte Mittel nach Familienberatungen, Mediation, Darlehen, etc. sein.

Wenn es jedoch keine Alternative gibt, führt die Unterhaltsklage, sofern Ansprüche bestehen, zuverlässig ans Ziel.

Alles was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Rechtstipp.

Unter welchen Voraussetzungen bestehen Ansprüche auf Unterhalt?

Damit eine Klage auf Unterhaltszahlung erfolgreich sein kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Bedürftigkeit

Das Kind kann nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen.

Dies wird für die Dauer der Erstausbildung automatisch angenommen. Wird diese jedoch abgebrochen, oder beendet um anschließend eine Zweitausbildung aufzunehmen, muss die Bedürftigkeit erst nachgewiesen werden.

2. Leistungsfähigkeit

Die Eltern/der unterhaltspflichtige Elternteil muss in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen, ohne die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden (sog. „Selbstbehalt“). Hierzu muss zunächst das Einkommen des Unterhaltspflichtigen festgestellt werden, aus dem sich dann die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes errechnet.

3. Unterhaltstitel

Der Unterhaltstitel ist schriftlich beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Er muss nicht eingeklagt werden.


Hat man nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch Unterhaltsansprüche?

Grundsätzlich gilt dass die Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) durch die Eltern finanziert werden muss, was Lebensunterhalt, Versicherungskosten und evtl. Studiengebühren einschließt. Wenn eine Ausbildung abgeschlossen ist, erlischt dieser Anspruch. Dies wäre etwa nach einer fertigen Berufsausbildung oder einem Masterabschluss der Fall.


Wie lange bestehen Unterhaltsansprüche?

Die Einhaltung der sogenannten Regelstudienzeit ist nicht maßgeblich für den Unterhaltsanspruch. Bei einem Endlosstudium lässt sich der Anspruch jedoch nicht ewig durchsetzen. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Abhängig vom erkennbaren Studienfortschritt bzw. der in der Ausbildung erkennbaren Zielstrebigkeit des Unterhaltsempfängers entscheidet das zuständige Gericht über Verfall oder Fortdauer der Unterhaltsansprüche.


Können Unterhaltsansprüche auch nach der Erstausbildung andauern?

Nach abgeschlossener Erstausbildung kann die Unterhaltspflicht der Eltern (sofern sie bis zum Ausbildungsende bestanden hat) bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit andauern, sofern das Kind nicht die Möglichkeit hat, sich selbst zu versorgen, was im Einzelfall zu prüfen ist.


Wann verjähren Unterhaltsansprüche?

Unterhaltsansprüche verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren. Im Falle von Kindesunterhalt beginnt diese Verjährungsfrist mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie wird durch Bemühungen um Unterhaltszahlungen, wie etwa in Form einer Klage, unterbrochen. Nach Ablauf der Verjährung rückwirkend Unterhalt einzuklagen ist nicht möglich.


Wie berechnet sich die Höhe des Unterhalts?

Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes richtet sich nach vielen Faktoren, wie der Wohnsituation des Kindes, dem Einkommen der Eltern (wenn Zahlungen hälftig geteilt werden) od. Des zahlungspflichtigen Elternteils, sowie gesetzlichen Richtwerten, die in der Düsseldorfer Tabelle gelistet sind. Es gibt im Internet diverse Unterhaltsrechner, mit denen sich unter Eingebung der nötigen Daten der konkrete Unterhaltsanspruch ermittelt werden kann.


Was ist, wenn der/ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht in Deutschland lebt?

Wenn in bzw. aus Deutschland die Unterhaltsansprüche gestellt werden, gilt deutsches Recht, auch wenn der/die Unterhaltspflichtige im Ausland lebt.


Was kann man tun, wenn zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird?

Bei zu wenigen bzw. unzuverlässigen Unterhaltszahlungen kann man bis zu, 18. Lebensjahr des unterhaltsberechtigten Kindes Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Das bedeutet, dass der Staat den zu zahlenden Unterhalt vorschießt, und anschließend beim Zahlungspflichtigen wieder einfordert. Mit Abschluss des 18. Lebensjahres erlischt diese Möglichkeit.


Was kann ich tun, wenn ich nach meinem 18. Lebensjahr Unterhalt einklagen möchte, aber kein Geld für Anwalts- und Gerichtskosten übrig habe?

Dass ein Azubi oder Student, der unterhaltsberechtigt ist, da er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, kein Geld für einen Gerichtsprozess übrig hat, der sich bis zu 6 Monaten hinziehen kann, leuchtet ein.

Für die anwaltliche Beratung kann die staatliche Beratungshilfe beantragt werden.

Für die Gerichtskosten gibt es die Prozesskostenhilfe. Zu beidem haben wir einen Rechtstipp verfasst indem sie alles weitere nachlesen können.

Wenn Sie Ihre Eltern auf Unterhalt verklagen wollen, und hierzu eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon oder Email.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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