Wann sollte ich einen Ehevertrag abschließen?

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Viele Menschen fragen sich vor der Heirat, ob und wann man eigentlich einen Ehevertrag schließen sollte. Eine Antwort ist nicht einfach, denn es lassen sich zahlreiche Konstellationen denken, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist. Was sich aber pauschal sagen lässt: Wer eine Hochzeit plant, sollte sich vorher über die rechtlichen Folgen informieren und mit seinem Partner oder seiner Partnerin darüber sprechen, ob diese so gewünscht sind oder ob Regelungsbedarf besteht. Und: Der Abschluss eines Ehevertrages ist auch rückwirkend nach der Eheschließung möglich.

Ein paar Beispiele. Wussten Sie, dass …

  • … bei einer Scheidung alle Rentenansprüche, die Sie und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin während der Ehe erworben haben, einschließlich privater Altersvorsorgeverträge auf Rentenbasis („Riester-Rente“) geteilt werden?
  • … die Wertsteigerung einer Immobilie, die Sie geerbt haben oder einer von Ihnen betriebenen Firma (dies kann auch eine kleine Werbeagentur in Ihrem Wohnzimmer sein) zu Ausgleichsansprüchen im Fall einer Scheidung führen kann?
  • … Sie ohne Zustimmung Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin nicht über Ihr Vermögen im Ganzen (also alles, was ca. 90 % Ihres Vermögens ausmacht) verfügen können, auch nicht nach einer Trennung?
  • … Unterhaltsansprüche nach der Scheidung durch die Unterhaltsreform 2008 stark eingeschränkt wurden, im Gesetz hinsichtlich Höhe und Dauer nicht konkret geregelt sind und die Ausgestaltung der Rechtsprechung obliegt und stark vom Einzelfall abhängt?

Das deutsche Eherecht basiert immer noch auf dem Leitbild der klassischen „Alleinverdienerehe“, was sich insbesondere in den Regelungen zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich widerspiegelt. Auch wenn viele Paare dieses Modell nicht mehr leben (wollen), sieht die Realität so aus, dass, wenn Kinder im Spiel sind, oft einer der Ehepartner (meistens immer noch die Frau) einen größeren Teil der Betreuungsarbeit übernimmt und berufliche Einschränkungen macht. In diesen Fällen sichern die gesetzlichen Regelungen den betreuenden Elternteil zumindest teilweise ab und sind daher sachgerecht. Ein vollständiger Verzicht etwa auf Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich macht nur Sinn, wenn die Eheleute es tatsächlich schaffen, ihre Ehe gleichberechtigt zu gestalten und im Fall der Scheidung finanziell unabhängig zu sein.

In folgenden Fällen (die Aufzählung ist nicht abschließend) sollten Sie den Abschluss eines Ehevertrages in Betracht ziehen:

  • Sie besitzen eine Immobilie oder werden voraussichtlich eine Immobilie vererbt oder übertragen bekommen.
  • Sie üben eine selbständige Tätigkeit aus.
  • Sie wollen als Ehegatten Ihre finanziellen Verhältnisse strikt getrennt halten – entweder planen Sie eine kinderlose Ehe oder Sie wollen Kinder und sind sich einig und sicher, dass Sie die Betreuungsarbeit und die beruflichen Einschränkungen absolut paritätisch aufteilen wollen und können.
  • Sie wollen Kinder und planen eine Familienkonstellation, in der einer der beiden Ehegatten beruflich stark kürzertritt oder sogar ganz zu arbeiten aufhört – in diesem Fall sollten Sie die Unterhaltsansprüche im Fall einer Scheidung genau regeln, damit der betreuende Ehegatte abgesichert ist.

Ein Ehevertrag ist nicht „unromantisch“, sondern kann vernünftig sein und im Fall einer Scheidung – an die bei der Eheschließung natürlich niemand denken will, die aber vorkommen kann – den klassischen „Rosenkrieg“ vermeiden.

Informieren Sie sich über das Thema und sprechen Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin darüber. Gerne können Sie bei mir (alleine oder zu zweit) einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren, um abzuklären, ob ein Ehevertrag für Sie in Frage kommt.


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