Warum eine Klausurtagung jetzt besonders sinnvoll ist – gute Gründe für den (neuen) BR

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Betriebsrat 2022

Warum eine Klausurtagung jetzt besonders sinnvoll ist – 5 gute Gründe für den (neuen) BR:

1. ZEIT

Raus aus dem Tagesgeschäft können Sie sich aktiv die Zeit nehmen, Ihre neuen Betriebsratsmitglieder näher kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen.

2. EFFEKTIVITÄT

Ohne Störungen und Ablenkungen von außen arbeiten Sie durch die gemeinsame Konzentration auf das Wesentliche zielführender.

3. PLANUNG

Erarbeiten Sie unter professioneller Anleitung aktiv und strukturiert Grob- und Feinziele Ihrer BR-Arbeit. Stellen Sie "Leitlinien" für den Umgang mit dem AG auf. Konzentrieren Sie sich auf die Planung der Grundsätze der Zusammenarbeit, ihre Arbeitsschwerpunkte, die strategische Ausrichtung ihrer BR-Arbeit, die Organisation dieser und nicht zuletzt die Aufgabenverteilung innerhalb des BR.

4. WISSENSTRANSFER

Profitieren Sie vom Wissen anderer BR-Mitglieder, von den Experten in der Runde und erweitern Sie ihren Horizont.

5. TEAM

Teambuilding und Teamentwicklung stellen wichtige Säulen für eine erfolgreiche BR-Arbeit dar. Stärken Sie Ihr Gremium und den Umgang miteinander. Kommen Sie ins Gespräch. Lernen Sie sich kennen - beruflich, persönlich.


Was Sie für den optimalen Ablauf Ihrer Klausurtagung/BR-Tagung beachten sollten:

Vorab: Kostenübernahme klären

  • Haben Sie einen verantwortungsvollen Arbeitgeber, wird er Ihre Entscheidung, eine Klausurtagung zum Kennenlernen abzuhalten, begrüßen bzw. unterstützen. Starten Sie die Arbeit und den Austausch von Beginn an professionell, wird sich dies auch auf Ihre zukünftige BR-Arbeit auswirken, diese vereinfachen und den Umgang mit dem AG erleichtern.

Hinweis: Das Landesgericht Hessen hat für bestimmte Konstellationen zudem die Pflicht zur Kostentragung ausgeurteilt (16 TaBV 23/11 und 9 TaBV 196/10).

Moderator/Experten einladen

  • Ihre Aufgabe als BR sollte es sein, sich voll auf die Inhalte, den Austausch und den Wissenstransfer zu konzentrieren. Ein externer, erfahrener Berater kann Sie führen und moderieren. Er wird stets den Überblick behalten und für einen konsequenten Ablauf sorgen. Zudem kann er Ihnen wertvolles Wissen vermitteln, dass Ihnen als BR-Neuanfänger ggf. noch fehlt, kann Impulse und Denkanstöße geben, sie motivieren und fordern.

Themenagenda

  • Starten Sie vorbereitet in den Tag/die Tage. Eine gute Vorbereitung (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Moderator/Berater) ist die Basis für eine erfolgreiche Tagung.


Entkräften Sie die häufigsten Gegenargumente Ihres AG:

"Haben wir nicht besseres zu tun?"

Gerade wenn es viel zu tun gibt, sollten alle Zahnräder optimal ineinander greifen. Dies funktioniert nur mit einem optimal aufeinander abgestimmten Team. Ein neuer BR kann seine Arbeit durch ein Kennenlernen und die Festlegung gemeinsamer Ziele von Anfang deutlich verbessern.

"Dafür haben wir gar nicht genug Platz/räumliche Kapazitäten."

Dann geht es raus aus dem Unternehmen. Der Arbeitgeber muss auch diese „Auswärts“-Kosten übernehmen. Vgl. hierzu LAG Hessen, Urteil vom 19.05.2011, 9 TaBV 196/10: “Der Charakter einer Klausurtagung verträgt sich nicht mit der Durchführung in den Betriebsräumen, die naturgemäß von dem in der Umgebung herrschenden Arbeitsklima, Kollegenkontakten und nicht auszuschließenden Störungen nicht unberührt bleiben.“

"Die Hinzuziehung eines externen Beraters bezahlen wir nicht."

Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben des BR-Vorsitzenden, Sitzungen des Gremiums ohne Hilfe von außen zu leiten. Aber in besonderen Fällen ist die Hinzuziehung externer Moderatoren oder Mediatoren erforderlich und der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Besprechen Sie sich mit uns zu den möglichen Argumenten.

"Das Unternehmen läuft gerade nicht besonders, jetzt ist dafür der falsche Zeitpunkt."

"Gerade jetzt!", sollte Ihr Argument lauten. Punkt 1 auf der Tagesordnung: „Raus aus der Krise.“ So können Sie konzentriert daran arbeiten, das Unternehmen mit unterstützender BR-Arbeit aus der Krise zu leiten - im Sinne der Belegschaft und des Arbeitgebers.


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Foto(s): @althoffarbeitsrecht

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