Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beim Auto?

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Unter Gewährleistung , welche zuletzt durch Umsetzung der Richtlinie RL EU 2019/771 in Detailfragen zugunsten von Käufern als Verbrauchern erweitert wurde, versteht man die Käuferrechte (Sekundärrechte), die sich unmittelbar aus dem Kaufvertrag ergeben.

Je nach Stufe der gewährleistungsrechtlichen Auseinandersetzung ,  bzw. Käuferinteresse sind hier Nacherfüllung , Nachbesserung , Schadensersatz, Rücktritt und Minderung zu nennen.

Bei der Einordnung von Garantien sollte zwischen Neuwagen- und Gebrauchtwagengarantien unterschieden werden;

Bei dem Kauf fabrikneuer Fahrzeuge ist in dem meisten Fällen eine Herstellergarantie dabei.

Bei dem Gegenstand dieser Garantie unterscheidet man z.B. zwischen Fahrzeug, Rost und Lack.

Bei der Prüfung von Rechten aus der Herstellergarantie stößt man oft auf die Themen Laufzeit und Kilometerlimit.

Im Zusammenhang mit der Herstellergarantie bestehen oft auch Anschlussgarantien. Deren Dauer kann von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren ( z.B 7 oder 8) Jahren reichen.

Sowohl bei Herstellergarantien als auch bei Anschlussgarantien streiten sich Hersteleller und Käufer immer wieder um die Wirksamkeit von Wartungs- und Inspektionsklauseln.

Bevor man in die Prüfung der Wirksamkeit jedoch einsteigt, ist zunächst die Frage zu klären, ob die Garantie entgeltlich oder unentgeltlich ist.

Sowohl bei Neuwagen- als auch bei Gebrauchtwagengarantien unterscheidet man zwischen Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie , wobei Garantien im Bereich des Neuwagenhandels meistens Haltbarkeitsgarantien sind.




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