Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Unterschied zwischen Anwaltsnotar und Notar – einfach erklärt

  • 3 Minuten Lesezeit
Der Unterschied zwischen Anwaltsnotar und Notar – einfach erklärt

Sie brauchen eine rechtskräftige Beurkundung – z. B. bei einem Immobilienkauf, einer Schenkung oder einer Firmengründung? Dafür ist in der Regel ein Termin beim Notar nötig. Doch welche Angelegenheiten regelt ein Notar und wann muss hingegen ein Anwaltsnotar kontaktiert werden? Wie sich die beiden Notarformen voneinander unterscheiden und was Sie hinsichtlich Kosten, Zuständigkeitsbereich und regionaler Unterschiede wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.  

Anwaltsnotar und Notar: Gemeinsamkeiten  

Trotz unterschiedlicher Berufsbezeichnungen müssen Notare und Anwaltsnotare die gleichen Amtspflichten – wie die unparteiische Betreuung – erfüllen. Das Berufsrecht ist für beide unter anderem in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Sie unterscheiden sich auch in ihrer Zuständigkeit nicht und haben die gleichen Aufgaben: Sowohl Notare als auch Anwaltsnotare sind Ansprechpartner, wenn es um Beratung, Beglaubigungen und notarielle Beurkundungen von Erbsachen, bei Vollmachten, Eheverträgen und weiteren Vertragsarten geht. Teil der Beurkundung sind bei beiden auch die Erstellung sowie das Verlesen und Erklären der Urkunde.  

Benötigen Sie eine rechtskräftige Beurkundung? Nutzen Sie jetzt die anwalt.de-Suche, um schnell und einfach den passenden Anwaltsnotar zu finden.

Anwaltsnotar und Notar: Inwiefern unterscheiden sich die Kosten? 

Für Mandanten stellt sich auch die Frage, inwiefern sich die Kosten bei der Beauftragung der beiden Notararten unterscheiden. Die vom Notar beziehungsweise Anwaltsnotar erhobenen Gebühren sind jedoch im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt. Das Gesetz gilt in gleicher Weise für hauptberufliche Notare wie für Anwaltsnotare. Bei der Beauftragung entstehen daher keine unterschiedlichen Kosten für Sie als Mandanten.  

Unterschiede zwischen Anwaltsnotar und Notar 

Notar und Anwaltsnotar: Unterschiedliche Tätigkeitsbereiche? 

Die beiden Notararten unterscheiden sich in der Ausübungsform voneinander: Hauptberuflichen Notaren ist keine Nebentätigkeit – z. B. als Anwalt – erlaubt. Um die Unparteilichkeit zu gewährleisten, darf ein Notar außerdem nur in Angelegenheiten agieren, in denen er vorher nicht schon in anderer Form tätig war.  

Anwaltsnotare hingegen arbeiten ausschließlich nebenberuflich notariell. Denn gemäß § 3 BNotO werden in bestimmten Gerichtsbezirken nur Notare bestellt, die den Beruf neben ihrer Tätigkeit als Anwalt ausüben. Anwaltsnotare dürfen allerdings nicht zugleich als Anwalt und Notar in derselben Angelegenheit auftreten, da dies die Unparteilichkeit gefährden würde. Gleiches gilt für die notarielle Tätigkeit in einem Sachverhalt, in dessen Rahmen man vorher als Anwalt involviert war und umgekehrt. Bei welchen Anliegen Ihnen ein Anwaltsnotar weiterhelfen kann, haben wir Ihnen in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst.  

Tipp: Sind Sie auf der Suche nach einem Anwaltsnotar für Ihr Anliegen? Finden Sie mit unserer praktischen Suche jetzt einen Anwaltsnotar in Ihrer Nähe!

Hauptberuflicher und nebenberuflicher Notar: Regionale Unterschiede 

Ob Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwaltsnotar oder einen Notar wenden müssen, hängt von Ihrem Aufenthaltsort ab: Anwaltsnotare werden in jenen Gerichtsbezirken bestellt, in denen das Amt des Notars bis 1961 nur im Nebenberuf ausgeübt worden ist. In allen anderen Gerichtsbezirken sind Notare hauptberuflich tätig.  

In diesen Teilen Deutschlands werden Anwaltsnotare bestellt: 

  • Baden-Württemberg 

  • Berlin 

  • Bremen 

  • Hessen 

  • Niedersachsen 

  • Schleswig-Holstein 

  • (Westfälischer) Teil Nordrhein-Westfalens 

Um hauptberufliche Notare handelt es sich in folgenden Gebieten: 

  • Baden-Württemberg 

  • Bayern 

  • Brandenburg 

  • Hamburg 

  • Mecklenburg-Vorpommern 

  • Rheinland-Pfalz 

  • Saarland 

  • Sachsen 

  • Sachsen-Anhalt 

  • Thüringen 

  • (Rheinischer) Teil Nordrhein-Westfalens

Form des Notariats in Deutschland

Notar und Anwaltsnotar: Unterschiedlicher Werdegang  

Auch im Ablauf der Ausbildung unterscheiden sich Anwaltsnotare und Notare voneinander. Um hauptberuflicher Notar zu werden, müssen sich Interessenten nach dem zweiten bestandenen Staatsexamen bei der Landesjustizverwaltung um einen Anwartschaftsdienst bewerben. Für die Anwärter folgt eine dreijährige Ausbildung in einem Notariat.  

Um als Anwaltsnotar tätig werden zu dürfen, müssen Interessenten erst fünf Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt vorweisen. Erst dann folgen Praxisausbildung und notarielle Fachprüfung.  

(LES) 

Häufige Fragen und Antworten zum Unterschied zwischen Notar und Anwaltsnotar

Notar oder Anwaltsnotar: Wo fallen höhere Kosten an?

Sowohl die vom Notar als auch die vom Anwaltsnotar erhobenen Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt. Ob Sie einen Notar oder einen Anwaltsnotar beauftragen, hat demnach keine Auswirkungen auf die Beauftragungskosten.

Was ist der Unterschied zwischen Anwalt und Notar?

Bei einem Notar handelt es sich um einen unparteiischen Verwalter, während ein Anwalt als parteiischer Interessensvertreter handelt. Rechtsanwälte können entscheiden, ob sie ein Mandat annehmen möchten oder nicht, Notare dürfen Mandate hingegen nur aus zwingenden Gründen wie Befangenheit verweigern (§ 15 BNotO).

Foto(s): ©AdobeStock/Proxima Studio

Artikel teilen:


Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!