Was kann man tun, wenn der Chef einen mobbt (Bossing) ?

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Mobbing hat heutzutage viele Gesichter. Insbesondere ist Mobbing immer wieder Thema an Arbeitsplätzen. Doch tritt Mobbing nicht nur durch Kollegen auf, sondern auch durch den Chef (Bossing). Das Mobbingopfer ist in den Fällen des Bossings dem „Mobbenden“ hierarchisch untergeordnet, weshalb es für das Opfer noch schwieriger wird, sich zu wehren. Oftmals dient Bossing dazu, unkündbare Mitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz aus dem Betrieb zu bekommen. Die Mitarbeiter ertragen die fortwährenden Schikanierungen nicht und kündigen selbst oder stimmen einem Aufhebungsvertrag zu.

Doch bevor Arbeitnehmer kündigen, sollten sie zunächst folgende Möglichkeiten beachten:

Gespräch mit dem Chef suchen 

Der Arbeitnehmer sollte zunächst ein Gespräch mit dem Chef suchen. Vielleicht lässt sich die Situation bereits durch ein Gespräch klären und es stellt sich heraus, dass zwischen dem Chef und dem Arbeitnehmer ein Missverständnis vorlag.

An den Betriebsrat wenden 

Wer in einem Unternehmen arbeitet, in dem ein Betriebsrat besteht, sollte sich an diesen wenden. Eine offizielle Beschwerde ermöglicht es dem Betriebsrat, sich aktiv für den Arbeitnehmer einzusetzen.

Beweise sammeln 

Damit keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Arbeitnehmers entstehen, sollte er stets Beweise für das schikanierende Verhalten des Chefs sammeln. Das können in etwa Zeugen sein, Fotos und E-Mails. Auch empfiehlt es sich, ein Mobbingprotokoll zu führen.

Klage einreichen

Des Weiteren kann sich der Arbeitnehmer überlegen, ob er eine Klage gegen die Schikane des Chefs einreichen will. Allerdings sollte dies gut überlegt sein, da eine Klage das Betriebsklima weiter verschlechtern würde. Auch haben die Arbeitsgerichte die Hürde für Klagen gegen Mobbing sehr hoch gesetzt. Das Arbeitsrecht kann nur eindeutig rechtswidriges Verhalten regeln.

In Betracht kommen jedoch zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen abseits des Arbeitsrechts.

Zivilrechtliche Konsequenzen: Bei unwahren Tatsachenbehauptungen kann der Arbeitnehmer einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wurde er hingegen Opfer eines körperlichen Angriffs, steht ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Wurde Eigentum des Arbeitnehmers verletzt, kann dieser einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Strafrechtliche Konsequenzen: Mobbing selbst erfüllt keinen Straftatbestand. Beleidigt der Chef jedoch seinen Angestellten, hat dies strafrechtliche Konsequenzen. Ebenso die Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung.


Zunächst sollte versucht werden eine Lösung am Arbeitsplatz zu finden, damit der Arbeitnehmer nicht länger unter Bossing leiden muss. Entschließt er sich jedoch, den Arbeitsplatz aufzugeben, sollte er eine Abfindung und andere arbeitsrechtlichen Vorteile im Rahmen eines Aufhebungsvertrages verhandeln. Zudem muss sowohl bei einer Eigenkündigung als auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages der Umstand des Mobbings zur Vermeidung einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld als wichtiger Grund für die Aufgabe des Arbeitsplatzes geltend gemacht werden.

Bei weiteren Frage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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