Was kommt alles in den Arbeitsvertrag?

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Immer wieder werde ich von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern von Unternehmen gefragt. Brauche ich überhaupt einen Arbeitsvertrag, auch wenn ich nur eine Person anstelle und was kommt da rein? 

Natürlich brauchen wir einen Arbeitsvertrag. Nicht nur um Sicherheit und Klarheit für beide Parteien zu schaffen, sondern auch nach § 2 Nachweisgesetzes hat der Arbeitgeber sogar spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Doch was gehört in diesen Arbeitsvertag hinein? Das möchte ich Ihnen gerne erläutern.

1. Allgemeines

Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses

Bei Befristung: vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses

Kurze Charakterisierung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers

Falls Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstverträge vereinbart wurden, müssen diese erwähnt werden

2. Arbeitsort

Beachten Sie, dass der Arbeitsort eine Rolle spielt, auch für Versetzungen. Wenn ihr Mitarbeiter also sehr flexibel arbeiten können soll, schreiben Sie es rein! Aber auch wenn hier Mobile-Office oder Homeoffice gelten sollen, schreiben Sie es rein! Bei Homeoffice empfehle ich zusätzlich nochmal eine Extra Vereinbarung zu schließen.

3. Arbeitsentgelt

Natürlich müssen Sie auch die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts sowie die

Zuschläge, Prämien und Sonderzahlungen aufnehmen. Vor allem wenn Sie einen Teil nur freiwillig zahlen wollen, nehmen Sie dies unbedingt mit auf. Manchmal macht es auch Sinn eine Zielvereinbarung zu vereinbaren, die dann als Anlage gilt.

4. Arbeitszeit

Besonders im heutigen sehr mobilen Zeitalter ist Arbeitszeit ein wichtiges Thema. Wenn Sie das sehr flexibel halten wollen, nehmen Sie es gerne mit auf. Aber denken Sie natürlich immer auch an die Ruhezeiten, sprich die Arbeitszeitverordnung und weisen Sie bitte auch Ihre Mitarbeiter darauf hin.

5. Urlaub

Der gesetzliche Anspruch an Urlaub sind 4 Wochen. 4 Wochen heißt bei einer 2-Tage Woche 8 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Wenn Sie zusätzlichen Urlaub gewähren wollen, tun Sie mir den Gefallen und grenzen Sie diesen stark ab vom gesetzlichen Urlaub, denn da können Sie auch beim Verfall einiges anders regeln als für den gesetzlichen Urlaub.

6. Kündigungsfrist

Es gilt zwar ohne Regelung die gesetzliche Kündigungsfrist, aber hier ist häufig der Wunsch, dass die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers auch für den Arbeitnehmer gelten soll. Das müssen Sie mit aufnehmen. Aber auch wenn Sie eine ganz andere Frist als die gesetzliche haben möchten, nehmen Sie das definitiv mit auf. Hier gehört auch eine mögliche Probezeit mit aufgenommen, und der entsprechend meist kürzeren Kündigungsfrist von 14 Tagen datumsgenau.

7. Arbeitsverhinderung

Das ist eher ein Punkt, der auch für Klarheit sorgt und auch individuell im Unternehmen unterschiedlich gelebt wird. Denn wann und wo muss der Arbeitnehmer sich wie und wo melden? Wann muss er zum Arzt gehen und eine Krankmeldung vorlegen? Das sollten Sie unbedingt im eigenen Interesse reinschreiben, auch wenn es hier eine Regelung per Gesetz gibt.

8. Zusätzliche Empfehlungen

Zusätzlich empfehle ich, wenn es um „Kreative“ geht, wie z.B. Designer, Webentwickler oder auch Softwareentwickler, immer den Extrapunkt Urheberrecht mit in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, um dort einige Sonderregelungen zu treffen. Auch ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist der der Nebenbeschäftigungen. Ohne eine solche Regelung kann es schnell zu Problemen kommen.

9. Fazit

Wenn Sie alle diese Punkte regeln, haben Sie schon einen recht runden Arbeitsvertrag. Natürlich können Sie auch Punkte wie Dienstwagen, Bildungsurlaub oder andere zusätzlich noch mit aufnehmen. Aber wenn Sie sich an die oben genannten Punkte schon mal halten, haben Sie zumindest schon mal einen soliden Arbeitsvertrag. Sollten Sie darüber hinaus noch Unterstützung brauchen oder den Vertrag doch lieber von Grund auf vom Profi machen lassen wollen, melden Sie sich gern bei mir!

Ihre

Ulrike Schmidt-Fleischer

Foto(s): @pixabay.com

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