Was müssen Soldaten im Strafverfahren beachten?

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Die Berührung mit dem Strafrecht kommt häufig unverhofft, etwa am Ende einer langen Nacht in der Diskothek, z.B. wenn eine zunächst unscheinbare Situation eskaliert. Am Ende findet sich der Soldat in einer Polizeidienststelle wieder. Als Folge wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, dessen dienstliche Folgen häufig unterschätzt werden. 

Zwangsläufig bekommt die Einheit des Soldaten eine Mitteilung des eingeleiteten Strafverfahrens. Spätestens jetzt wird er auch von seinem KpChef zur Sache vernommen werden und die Wehrdisziplinaranwaltschaft erhält ebenfalls Kenntnis vom Strafverfahren. Solange das Strafverfahren läuft passiert dienst- und disziplinarrechtlich nichts, da die Wehrdisziplinaranwaltschaft das gerichtliche Disziplinarverfahren aussetzt, sobald im Strafverfahren Anklage erhoben wurde. Das Disziplinarverfahren wird jedoch nach Abschluss des Strafverfahrens fortgesetzt.

Einen ergangenen Strafbefehl oder ein Urteil akzeptiert der Soldat häufig, weil er davon ausgeht, dass die Sache damit ihr Ende hat und von einer "Doppelbestrafung" nicht ausgegangen wird. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein rechtskräftiger Strafbefehl haben jedoch für das immer folgende gerichtliche Disziplinarverfahren eine Bindungswirkung. Das heißt, dass Truppendienstgericht darf von den strafrechtlichen Feststellungen nicht abweichen.

Entscheidend ist, dass die wesentlichen Feststellungen im Strafverfahren getroffen werden und hier bereits großer Einfluss auf das folgende Disziplinarverfahren genommen werden kann.

Die betroffene Soldatin/ der betroffene Soldat sollte daher so früh wie möglich einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich im Strafrecht und im Wehrrecht auskennt. So ist sichergestellt, dass rechtzeitig auf beide Verfahren Einfluss genommen werden kann und schlimmeres abgewendet wird.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, kläre ich gerne in einem individuellen Gespräch ohne Zeitdruck. Dies auch außerhalb der Kanzlei und der Geschäftszeiten. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen (Truppendienst-)Gerichten. Durch die lange Tätigkeit beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und dem Durchlaufen der Ausbildung zum Reserveoffizier kann ich mich in Ihre persönliche Situation hineinversetzen und darauf aufbauend eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln.

Rechsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de


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