Was passiert mit der vom Exmann geleisteten Mietkaution, wenn die Exfrau die Mietwohnung nach Scheidung allein bewohnt?

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Was passiert mit der vom Exmann geleisteten Mietkaution, wenn Eheleute sich trennen bzw. scheiden lassen und die Exfrau die Mietwohnung nach Scheidung weiter ohne den Exmann bewohnt?

Damit hatte sich das Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 14.11.2017 (19 UF 39/17) zu befassen. In dem zu entscheidenden Fall setzte die Ehefrau das vom Ehemann begründete Mietverhältnis auch nach der Scheidung im Einvernehmen mit dem Vermieter fort.

Die Eheleute hatten sich im Verlauf hinsichtlich der vom Ehemann damals allein geleisteten Mietkaution nicht anderweitig geeinigt.

Der Ehemann verklagte die Ehefrau später nach rechtskräftiger Scheidung auf Zahlung der Mietkaution. Das Kammergericht wies die geltend gemachten Ansprüche des Ehemanns ab. Es urteilte, dass solange das Mietverhältnis andauert und keine abweichende Vereinbarung zwischen den ehemaligen Ehegatten erzielt wird, auch kein Ausgleich durch die Ehefrau dafür geleistet werden muss, dass ihr die vom Exmann allein an den Vermieter geleistete Kaution zugutekommt.

Interessant daran ist, dass der Ehemann bei seinem gerichtlichen Vorgehen versuchte, das Gericht vom Vorliegen seines Anspruchs zu dadurch zu überzeugen, dass das Problem mit der Mietkaution doch genauso geregelt werden müsste, wie bei der Aufteilung der Haushaltsgegenstände. Hierzu gibt es konkrete Vorschriften, die die Aufteilung der Haushaltsgegenstände regeln. Für Mietkautionen gibt es solche Vorschriften nicht. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Vorschriften über die Verteilung der Haushaltsgegenstände vorliegend nicht zur Anwendung kommen dürfen, weil der Gesetzgeber angeblich absichtlich die Mietkautionen den Haushaltsgegenständen nicht gleichgestellt haben. Die Exfrau musste an ihren Exmann daher also keinen Ersatz für die Kautionszahlung leisten.


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