Was Sie bei einer Kündigung nicht vergessen sollten...

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Wenn Sie gekündigt worden sind, ist es wichtig, sich umgehend beraten zu lassen. Zum einen sind viele Kündigungen unwirksam und Sie können sich daher erfolgreich gegen die Kündigung wehren oder zumindest eine Abfindung bekommen.

Welche Rechte haben Sie außerdem bei einer Kündigung?

Selbstverständlich muss der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses den Lohn bezahlen und zwar auch dann, wenn er Sie freigestellt hat, Sie also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten müssen. Hat der Arbeitgeber Teile des Lohns noch nicht gezahlt, können Sie diese vor Gericht von ihm verlangen.

Wenn Sie Überstunden geleistet haben, muss er Ihnen diese ebenfalls auszahlen, wenn nicht vereinbart wurde, dass Sie diese während der Kündigungsfrist abbummeln. 

Was ist mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?

Wird im Betrieb Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld gezahlt, so haben Sie darauf grundsätzlich auch dann einen Anspruch, wenn sie im laufenden Jahr gekündigt werden. Sie bekommen diese Zahlungen jedoch nur anteilig, d. h., wenn Sie im laufenden Jahr zum 30.06. ausscheiden, erhalten Sie auch nur die Hälfte des Weihnachtsgeldes.

Und wenn ich noch Urlaub zu bekommen habe?

Wenn Sie noch einen Anspruch auf Urlaub haben, muss der Arbeitgeber Ihnen diesen Urlaub grundsätzlich gewähren. Viele Arbeitgeber tun dies während der Kündigungsfrist. Bekommen Sie den Urlaub nicht, so haben Sie das Recht, die nicht genommenen Urlaubstage in Geld ausbezahlt zu bekommen. 

Welche Rechte habe ich außerdem noch?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie einen Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss die wesentlichen Punkte Ihrer Tätigkeit enthalten, sowie Ihre Leistung und Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden beschreiben. Werden hier Fehler gemacht, so können Sie notfalls vor Gericht eine Korrektur des Zeugnisses verlangen. 

Ein wichtiges Papier, dass Ihnen der Arbeitgeber zum Ende des Arbeitsverhältnisses übergeben muss, ist die Arbeitsbescheinigung. Sie enthält alle Daten über die Art der Beschäftigung, die Beschäftigungsdauer, die Entlohnung und den Beendigungsgrund. Diese Bescheinigung ist deshalb so wichtig, weil das Arbeitsamt Arbeitslosengeld erst dann bewilligt, wenn die Arbeitsbescheinigung vorgelegt wird. Sie haben jedoch auch gute Möglichkeiten, den Arbeitgeber dazu zu zwingen, die Arbeitsbescheinigung schnell herauszugeben. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie vom Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, wodurch der Arbeitgeber verpflichtet wird, die Arbeitsbescheinigung herauszugeben. Notfalls können Sie den Arbeitgeber dann im Wege der Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Bescheinigung bewegen. 

Nicht vergessen sollte Sie auch, die Lohnsteuerbescheinigung sowie die Meldung zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber zu verlangen.

Was muss ich beachten?

Alle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber sollten Sie so schnell wie möglich geltend machen. Es gibt nämlich Regelungen in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen, dass nach Ablauf einer bestimmten Frist (oft nur wenige Wochen) alle Ansprüche verfallen und dann endgültig verloren sind. 

Dr. Alexander Scharf 

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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