Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer!

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Viele glauben, dass Arbeitnehmer, die nur einige Stunden am Tag oder nur einige Tage pro Woche arbeiten, weniger Rechte haben als Arbeitnehmer in „normalen“ Jobs.

Stimmt das?

Nein. Beide Gruppen haben die gleichen Rechte. Sie haben beide Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen anteiligen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld (sofern diese Zahlungen im Betrieb überhaupt gewährt werden). Darüber hinaus haben Teilzeitbeschäftigte (TZ) nach 6 Monaten grundsätzlich den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte.

Was für Besonderheiten gibt es?

In vielen Arbeitsverträgen von TZ ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer kurzfristig und für wenige Stunden zur Arbeit aufgefordert werden kann.

Kann der Arbeitgeber jederzeit die Arbeit verlangen?

Nein. Damit der TZ nicht seine gesamte Freizeit neben dem Telefon verbringen muss, sind den Möglichkeiten zum Abruf der Arbeit gesetzlich enge Grenzen gesetzt. Der TZ ist nur dann zur Arbeit verpflichtet, wenn ihm der Arbeitgeber seine Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber das nicht macht?

Tut der Arbeitgeber dies nicht, so kann der TZ seine Arbeit verweigern, ohne eine Kündigung befürchten zu müssen. Kündigt der Arbeitgeber dennoch, so muss der TZ jedoch zwingend innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben, da ansonsten die eigentlich unwirksame Kündigung des Arbeitgebers per Gesetz wirksam wird.

Abrufarbeit ohne Mindestarbeitszeit, geht das?

Wurde im Arbeitsvertrag weder eine wöchentliche noch eine tägliche Arbeitszeit festgelegt, so muss der Arbeitgeber den TZ täglich mindestens drei, wöchentlich mindestens zwanzig Stunden beschäftigen. Tut er das nicht, so kann der TZ für diese Stunden trotzdem sein Gehalt verlangen, er erhält also Lohn ohne Arbeit! Wollen Sie diesen Lohn verlangen oder sich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren, sollten Sie sich vorher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, denn Sie können sicher sein, dass der Arbeitgeber sich durch einen Anwalt vertreten lässt.

Was sind befristete Arbeitsverträge?

Verträge von TZ sind häufig befristet. Solche Arbeitsverhältnisse enden nicht durch Kündigung, sondern einfach dadurch, dass eine vereinbarte Frist abläuft.

Wann darf befristet werden?

Eine Befristung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es hierfür einen Grund gibt. Gibt es keinen Grund, so kann der Arbeitsvertrag höchstens für 2 Jahre befristet werden. Innerhalb dieser 2 Jahre kann der Arbeitsvertrag dreimal verlängert werden (z. B. 4 Arbeitsverträge mit jeweils 6 Monaten Dauer). Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden.

Was passiert, wenn gegen diese Vorschriften verstoßen wird?

Die Befristung ist in diesem Fall unwirksam. Die für den Arbeitnehmer angenehme Folge ist, dass der Arbeitnehmer rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat. Will der Arbeitgeber ihn nun loswerden, so muss er ihn kündigen und dabei alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür beachten.

Weigert sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung weiter zu beschäftigen, so gibt es eine gute Chance, vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung zu erhalten, wenn die Befristung unwirksam war. Auch hier muss aber innerhalb von 3 Wochen (hier: nach dem Ablauf der Befristung) geklagt werden. Verpassen Sie diese Frist, so werden Sie vor Gericht verlieren.

Dr. Alexander Scharf

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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