Was tun bei Insolvenz von Fluggesellschaften?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Germania Fluggesellschaft mbH hat zum 04.02.2019 Insolvenz angemeldet. Jeder Flug wurde ausnahmslos abgesagt.

Was passiert nun mit den bereits gebuchten Flügen? 

Bei Buchung einer Pauschalreise wenden Sie sich an den Reiseanbieter. Dieser schuldet die Beförderung zum Urlaubsort und hat für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Der bei Buchung der Pauschalreise herausgegebene Reisesicherungsschein schützt den Reisenden vor der Insolvenz der Fluggesellschaft. 

Sollte das Reisebüro die Schuld von sich weisen, kann auch direkt mit der auf dem Sicherungsschein angegebenen Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Bei der isolierten Flugbuchung sind die Aussichten weniger erfreulich. 

Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, sein Geld zurückzuerhalten bzw. einen Ersatzflug zu erhalten. 

Ersatzbeförderung

Zwar wird keine kostenfreie Erstattung der Reisekosten bei Buchung eines neuen Fluges gewährleistet, doch andere Fluggesellschaften (beispielsweise „Lufthansa“, oder „Eurowings“) bieten für einen befristeten Zeitraum ermäßigte Flugtickets für Betroffene an. 

Hier ist Eile geboten.

Geld zurückerhalten 

Glück hat man unter Umständen wenn die Zahlung per Kreditkarte erfolgt ist.

Sie sollten umgehend die Kreditkartengesellschaft kontaktieren und um Rückabwicklung der Abbuchung bitten. Benötigt werden dafür allerdings eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt, die Buchungsbestätigung des Fluges etc. 

Die verschiedenen Kreditkartenanbieter benötigen zahlreiche Informationen und Angaben, die Sie am besten direkt bei dem Anbieter oder der ausgebenden Bank erfragen.

Buchung auf Onlineportalen

Sollten Sie Ihre Flugtickets per Online-Reiseveranstalter (Opodo, fluege.de etc.) gebucht haben, müssen Sie sich auch hier an das Portal selbst wenden und Ihre Ansprüche geltend machen. Je weiter Sie Ihre Reise im Voraus gebucht haben, desto höher ist hier die Wahrscheinlichkeit, Erstattung zu erlangen, da die Gebühren möglicherweise noch nicht an die insolvente Fluggesellschaft weitergeleitet worden sind. Hier ist die Rückforderung über die Kreditkarte im sog. Chargeback-Verfahren zwar zunächst ebenfalls möglich. Die Portale versuchen aber teilweise sich die Zahlungen vom Kunden über Inkassounternehmen zurückzuholen. Die Rechtslage ist leider noch ungeklärt. 

Betroffene Kunden sollten sich hier professionelle Unterstützung zur Seite nehmen. In den meisten Fällen kann auch in diesen Fällen eine gute Lösung gefunden werden.

Forderung zur Insolvenztabelle anmelden

In allen anderen Fällen bleibt nur die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter. Die Aussicht über diesen Weg noch einen Teil des Geldes zurückzuerhalten ist allerdings sehr gering.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Obexer

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten