Webdesign-Vertrag (AGB) – Für Agenturen und Freelancer

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Webdesign-Agenturen und Solo-Webdesigner, die noch keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für ihre Geschäftstätigkeit verwenden, sollten diese Option unbedingt in Betracht ziehen.


Was sind die Vorteile eines eigenen Webdesign-Vertrags?  


1. Rechtliche Klarheit


Ein maßgeschneiderter Webdesign-Vertrag schafft Rechtsklarheit für beide Parteien, den Webdesigner und den Kunden. Er definiert die Erwartungen und Verpflichtungen beider Parteien und kann so Missverständnisse und Streitigkeiten vermeiden.


2. Schutz der eigenen Interessen durch eigene Regeln


Durch einen individuellen Vertrag können die gesetzlichen Bestimmungen in einem bestimmten Rahmen ergänzt oder abgeändert werden. Dadurch können ungünstige gesetzliche Bestimmungen umgangen und zu eigenen Gunsten neu geregelt werden.


3. Professionelles Auftreten


Ein maßgeschneiderter Vertrag verleiht Ihrem Unternehmen ein professionelles Image. Er zeigt, dass Sie Ihre Kundenbeziehung ernst nehmen und gut organisiert sind.


4. Risikominderung


Ein Webdesign-Vertrag kann Risiken minimieren, indem er die Haftung begrenzt und klare Verfahren für den Umgang mit Problemen oder Verzögerungen festlegt. Dies kann dazu beitragen, finanzielle Verluste und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


5. Rechtliche Durchsetzbarkeit


Ein gut ausgearbeiteter Vertrag bietet eine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung von Vereinbarungen im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten. Dies kann die Position des Webdesigners in rechtlichen Auseinandersetzungen stärken.


Wieso sollte ich diesen Webdesign-Vertrag als AGB ausgestalten?


Die Gestaltung des Webdesign-Vertrages in Form von AGB spart viel Zeit und sorgt für Konsistenz.


Einmal erstellte AGB können für eine Vielzahl von Kunden verwendet werden. Sie dienen als Geschäftsgrundlage für alle zukünftigen Geschäfte und müssen nicht mit jedem Kunden neu ausgehandelt und gestaltet werden.


Eigene AGB eignen sich daher insbesondere für Webdesign-Agenturen und Solo-Webdesigner, die ihr Geschäft skalieren und dabei stets mit rechtssicheren Rahmenbedingungen arbeiten wollen.


Was sollte in einem solchen Webdesign-Vertrag (AGB) enthalten sein?


Je nach Geschäftsmodell sind u.a. folgende Punkte zu regeln:


  1. Vertragsgegenstand
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungsbeschreibung
  4. Zeitplan
  5. Vergütung
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Nutzungsrechte
  8. Mitwirkungspflichten des Kunden
  9. Abnahme
  10. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
  11. Zahlungsbedingungen
  12. Haftung und Gewährleistung
  13. Webhosting
  14. Referenznennung
  15. Vertragsauflösung
  16. Vertraulichkeit
  17. Schlussbestimmungen


Für nähere Infos zu den jeweiligen Klauseln klicken Sie hier.


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Foto(s): Stefan Roth


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