Wegweisendes Urteil des Landgerichts Regensburg bei Prämiensparverträgen

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In einem von uns erwirkten Urteil vom 21. Januar 2022, hat das Landgericht Regensburg die Sparkasse zur Nachzahlung der Zinsen von über 5.000,00 Euro verurteilt.

In dem Rechtsstreit ging  es um einen der vielfach von der Sparkasse aufgelegten Prämiensparverträge. In diesen Verträgen ist eine lange Laufzeit vereinbart. Fener gibt es Zusagen zur Verzinsung. Über die Höhe der Verzinsung gibt es mit den Sparkassen seit Jahren Streit. 

Unser Mandant hatte den Vertrag im Jahr 2003 abgeschlossen.  In dem Vertrag war die Klausel „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, zurzeit 2,000 Prozent, […] eine verzinsliche Prämie […]“ enthalten. Das Landgericht hat zunächst ausgeführt, dass die im Vertrag benannte Klausel auslegungsfähig ist.

Das Landgericht hält diese Klausel nach den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. §§ 307 ff. BGB für inhaltlich überprüfbar. Das einseitige Zinssatzbestimmungsrecht hält das Landgericht für unwirksam.

Da hierdurch eine Lücke im Vertrag entsteht, ist diese auszulegen. Auf dieser Grundlage ist dann der Zinssatz zu bestimmen, der dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen diese Lücke bewusst gewesen wäre. Insoweit haben wir eine langfristige Zinsreihe der Bundesbank für die Berechnung dieser Lücke herangezogen. Das Landgericht ist dem gefolgt. Es hat die von der Kanzlei Poppelbaum & Geigenmüller verwendete Berechnungsmethode vollumfänglich bestätigt und übernommen.

Ferner führt das Gericht aus, dass der Anspruch auf die Zinsnachforderung nicht verwirkt und auch nicht verjährt ist. Bezüglich der Verjährung verweist es auf das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2021, XI ZR 234/20. Der BGH hat entschieden, dass die Verjährung erst mit Ende des Vertrages zu laufen beginnt. 

Außergerichtlich hatte die Sparkasse die Forderung abgelehnt.

Gerne prüfen wir auch Ihre Vertragsunterlagen kostenfrei. Lassen Sie uns diese über anwalt.de oder über unsere Homepage www.kanzlei-pbgm.de/#prämiensparverträge zukommen.


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