Weitere Abmahnungen der Leo E-Commerce Ltd., vertreten durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY - Abmahnwelle?

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I. Weitere Abmahnungen der Leo E-Commerce Ltd., vertreten durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY liegen vor - was ist zu beachten?

Die Leo E-Commerce Ltd, vertreten durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY, geht regelmäßig gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen vor und spricht Abmahnungen aus. Besonders betroffen ist die Nutzung von Produktfotos und Lichtbildern der Marken "Schmuddelwedda" und "Dreimaster" in Verkaufsanzeigen im Internet. Dabei sind in der Regel Privatpersonen betroffen, die gebrauchte Kleidung dieser Marken auf Plattformen wie Ebay, Vinted oder anderen zum Verkauf anbieten und dabei Fotos aus dem Internet kopieren, ohne die erforderlichen Rechte zu besitzen.


II. Produktfotos und Lichtbildern der Marken "Schmuddelwedda" und "Dreimaster" in Verkaufsanzeigen im Internet verwendet? Abmahnungen drohen!

Unsere Anwaltskanzlei hat in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen von den Rechtsanwälten VON HAVE FEY im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd. erhalten. 

In unseren bisherigen Berichten - erst kürzlich - haben wir bereits über ähnliche Fälle informiert, in denen Betroffene aufgrund der Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder in Verkaufsanzeigen abgemahnt wurden.

Nachzulesen (hier)!


III. Was wird durch Leo E-Commerce Ltd, vertreten durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY gefordert?

Die Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY enthalten typischerweise die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, umfassender Auskunft zur Fotonutzung, Zahlung von Lizenzgebühren als Schadenersatz für die Fotonutzung sowie den Ersatz der Rechtsanwaltskosten.


IV. Unser Rate bei Leo E-Commerce Ltd. Abmahnungen durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY?

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung empfehlen wir, Ruhe zu bewahren und die Situation ernst zu nehmen. Es ist wichtig, die gesetzten Fristen zu beachten, da andernfalls teure Gerichtsverfahren drohen können. Eine voreilige Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte aber vermieden werden, ebenso wie vorzeitige und unüberlegte Zahlungen. Stattdessen ist es ratsam, die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.

Besondere Vorsicht ist bei der Unterzeichnung vorformulierter Unterlassungserklärungen geboten, da diese oft zu weit gefasst sind. Selbst wenn der Vorwurf zutrifft, werden häufig zu hohe Forderungen geltend gemacht.


V. Kostenfreies Erstgespräch bei Leo E-Commerce Ltd. Abmahnungen durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY vereinbaren

Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rechtsanwalt Oliver Eiben aus Hamburg hat langjährige Erfahrung in der Beratung von Mandanten bundesweit zu Fragen des Urheberrechts und Markenrechts. Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert und vertritt Mandanten deutschlandweit. Sie können uns per E-Mail unter oliver.eiben@rieck-partner.de oder telefonisch unter 040 411 67 625 kontaktieren. Wir beraten Sie professionell und unterstützen Sie gerne dabei, die Angelegenheit auf eine möglichst risikoarme Weise zu klären.


Schreiben Sie uns gerne direkt hier eine Nachricht - bei Abmahnungen der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. bieten wir unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch an!


Zusätzlich zu den Informationen über die spezifischen Abmahnungen der Leo E-Commerce Ltd. und der Rechtsanwälte VON HAVE FEY, ist es wichtig, einige allgemeine Informationen über das Urheberrecht und den Umgang mit Abmahnungen einzubeziehen:


Allgemeine Informationen zum Urheberrecht und Umgang mit Abmahnungen:


Urheberrecht:

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum wie Texte, Fotos, Musik und andere kreative Werke. Die Nutzung solcher Werke ohne Erlaubnis des Urhebers oder ohne entsprechende Lizenz kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Produktfotos und Bildern von Marken, wie im Fall der Leo E-Commerce Ltd. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die Verwendung von Bildern aus dem Internet ohne Erlaubnis eine Verletzung darstellen kann, selbst wenn sie für den persönlichen Gebrauch erscheinen.


Abmahnungen:

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen können Abmahnungen von Anwälten im Auftrag des Rechteinhabers verschickt werden. Typischerweise enthalten Abmahnungen Forderungen nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über die Nutzung des geschützten Materials, Schadenersatzforderungen und die Erstattung der Anwaltskosten.


Umgang mit Abmahnungen:

  1. Ruhe bewahren: Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und die Situation ernst zu nehmen.
  2. Fristen beachten: Es ist entscheidend, die gesetzten Fristen in der Abmahnung zu beachten, um teure rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  3. Rechtliche Beratung einholen: Es wird empfohlen, die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
  4. Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen: Vorformulierte Unterlassungserklärungen sollten sorgfältig geprüft werden, da sie oft zu weit gefasst sind und langfristige rechtliche Konsequenzen haben können.
  5. Verhandlung und Klärung: Es ist teilweise möglich, mit den Vertretern des Rechteinhabers zu verhandeln und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um die Angelegenheit zu klären. Es ist jedoch davon abzuraten ungeprüft Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen. Zunächst sollten Sie sich Rechtsrat einholen.


Kostenfreies Erstgespräch:

Wir bieten Betroffenen einer Abmahnung der Rechtsanwälte VON HAVE FEY im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd. ein kostenfreies Erstgespräch an, um die Situation zu besprechen und den Betroffenen eine erste rechtliche Einschätzung zu geben. Dies kann helfen, die nächsten Schritte zu planen und die Angelegenheit auf eine möglichst risikoarme Weise zu klären.

Foto(s): Oliver Eiben


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