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Weitere Abmahnungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH

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In dieser Woche wurden mir weitere Abmahnungen der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, ausgesprochen durch die Ruhrkanzlei aus Dortmund, zur Einschätzung vorgelegt.


Den Hintergrund bilden wieder einmal private Verkaufsanzeigen auf der Plattform Kleinanzeigen. Dort sollen Eintrittskarten für das Heimspiel des VFL Wolfsburg gegen den FC Bayern München zum Kauf angeboten worden sein.


Was wird gefordert?


  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 €.


Die Abmahnung wird auf das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot gestützt. Dieses untersagt das Anbieten von Eintrittskarten über Onlineplattformen. Diese Regelung ist den meisten Ticketerwerbern beim Kauf von Eintrittskarten nicht bewusst.

Die Abmahnung wäre allerdings dann unberechtigt und könnte zurückgewiesen werden, wenn die ATGB niemals akzeptiert wurden. Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei im Wege einer Ersteinschätzung ein.


Kostenfreie Ersteinschätzung unter:

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Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

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