Weiterhin Angst vor Abmahnungen bei Webshop-Betreiber

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Bereits im Sommer 2015 führte das Portal Trusted Shops eine Studie zur aktuellen Bedeutung von Abmahnungen für Webshop-Betreiber durch. An dieser Studie beteiligten sich mehr als 1000 Webshop-Betreiber. Die veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass die Betreiber weiterhin einem hohen Abmahnrisiko ausgesetzt sind. Das größte Risiko liegt noch immer in der Wiedergabe einer fehlerbehafteten Widerrufsbelehrung. Zudem müssen sich Webshop-Betreiber oftmals den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung gefallen lassen.

Das Ergebnis von Trusted Shops

Erschreckend ist bereits das erste Ergebnis der Studie. Von den teilnehmenden 1007 Webshop-Betreibern wurden 207 in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal abgemahnt. Insgesamt wurden 300 wettbewerbsrechtlich relevante Vorwürfe gezählt. In 20 % der Fälle warf die Konkurrenz den Internetshop-Anbietern angebliche Fehler bei der Widerrufsbelehrung im B2C Onlinehandel vor. 18 % sind auf angebliche markenrechtliche Verstöße zurückzuführen, während weitere 15 % aus vermeintlich irreführender bzw. fehlerhafter Preisangaben resultieren. Schließlich wurden in 12% der Fälle Verstöße in Bezug auf spezielle Kennzeichnungsvorschriften geltend gemacht.

Existenzbedrohung nach Abmahnung

46 % der Webshop-Betreiber gaben an, dass für sie eine Abmahnung eine akute Existenzbedrohung darstelle. Jedoch war es häufig erst die Anzahl der Abmahnungen, die die Existenz bedrohte. Die geltend gemachten Abmahnkosten variierten sehr stark je nach Abmahnungsgrund. Während in 13 % der Fälle Kosten von über 4.500 € in Rechnung gestellt wurden, beliefen sich 61 % der Abmahnungen auf eine Forderung von bis zu 1.500 €.

Die Studie ist abrufbar unter: www.trustedshops.de/info/wp-content/uploads/sites/7/2015/11/20151110_Auswertung-Abmahnstudie.pdf

Himmelreither bietet Ihnen eine vorbeugende Überprüfung Ihres Webshops an

Neben Mandanten, die sich nach Erhalt einer Abmahnung melden, unterstützen wir Firmen, die einen Webshop erstellen oder einen bestehenden Webshop „abmahnsicher“ gestalten wollen.

Hierbei zeigt sich, dass eine vorherige Überprüfung oftmals kostengünstiger ist, als die Abwehr einer wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnung.

Das Team um Dr. Herwin Henseler von Himmelreither berät Sie gerne bei:

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Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.

Erfreulich: Verteidigung gegen Abmahnung lohnt sich

Zu guter Letzt die doch erfreuliche Nachricht der Studie aus Sicht der Webshop-Betreiber. Nachdem sich abgemahnte Webshop-Betreiber gegen die Abmahnungen wehrten, konnten diese in 24 % der Fälle infolge einer guten Rechtsverteidigung „vom Tisch gewischt“ werden. In jedem vierten Fall war es möglich, zumindest die Abmahnkosten zu senken. Bei weiteren 34 % der Fälle akzeptierte der abmahnende Konkurrent eine inhaltliche Modifikation der Unterlassungserklärung.

Ihr Dr. Herwin Henseler für die Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei


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