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Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Vertretung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage?

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Die Kosten für die anwaltliche Vertretung bestimmen sich, sofern keine Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt getroffen wurde, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Anders als im normalen zivilgerichtlichen Verfahren, besteht – unabhängig von Obsiegen- und Unterliegen im Verfahren – kein Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten von der Gegenseite

Für die Berechnung der Gebühren ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert maßgeblich. Bei Bemessung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage wird in der Regel auf drei Monatsgehälter abgestellt. Auf der Grundlage des Streitwerts berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts. Je höher der Streitwert ist, desto höher sind auch die Gebühren. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Rechtsanwalt bei der Bearbeitung eines Falles mit höherem Streitwert nicht nur eine größere Verantwortung, sondern auch ein höheres Haftungsrisiko trägt.

Beispiel: Bei einem Monatsgehalt von 3000,- Euro wird in der Regel der Streitwert im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bei 9000,- Euro festgesetzt. Eine Gebühr für den Faktor 1 beläuft sich dementsprechend auf 558,- Euro (vgl. Gebührentabelle).

Je nach Tätigkeit des Rechtsanwalts können unterschiedliche Gebühren anfallen. Der Faktor der jeweiligen Gebühr wird dann mit dem entsprechenden Gebührenwert aus der Tabelle (vgl. Gebührentabelle) multipliziert.

Zu den jeweiligen Gebühren sind eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20,- Euro sowie 19 % Umsatzsteuer hinzuzurechnen.   

1. Außergerichtliche Tätigkeit/ außergerichtlicher Vergleich 

Sofern der Rechtsanwalt für seinen Auftraggeber außergerichtlich tätig wird, entsteht eine Gebühr zwischen 0,5 und 2,5 – je nachdem, wie umfangreich und schwierig die Angelegenheit ist. Liegt ein Normalfall vor, der weder ungewöhnlich einfach noch ungewöhnlich schwierig gelagert ist, wird auf eine Gebühr von 1,3 abgestellt. 

Kann der Rechtsanwalt den Rechtsstreit zwischen den Parteien vergleichsweise beilegen, entsteht eine Einigungsgebühr von 1,5. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat den Vorteil, dass kein gerichtliches Verfahren mehr erforderlich ist und somit auch keine Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Verfahren entstehen. 

Beispiel: Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit mit einem Streitwert von 9000,- Euro entsteht bei gewöhnlichem Umfang und gewöhnlichem Schwierigkeitsgrad eine Gebühr von 1,3. Wird durch den Rechtsanwalt ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, kommt eine Einigungsgebühr von 1,5 hinzu. Hinzuzurechnen ist die Postentgeltpauschale von 20,- Euro und 19 % Mehrwertsteuer. Insgesamt belaufen sich die Rechtsanwaltskosten auf 1883,06 Euro (2,8 Gebühren x 558,- Euro + 20,- Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 1883,06 Euro).

2. Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren 

Kann eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht erzielt werden, bleibt oftmals nur das streitige gerichtliche Verfahren. 

Bei Erhebung der Klage (1. Instanz) entsteht zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 und für die Wahrnehmung der gerichtlichen Termine durch den Rechtsanwalt insgesamt eine Gebühr in Höhe von 1,2. Wird das Verfahren durch Urteil beendet, kann der Rechtsanwalt insgesamt eine Gebühr von 2,5 abrechnen. 

Beispiel: Bei einem Streitwert von 9000 Euro entsteht im gerichtlichen Verfahren eine  Verfahrensgebühr von 1, 3 und eine Terminsgebühr von 1,2. Zu den Gebühren von 2,5 ist die Postentgeltpauschale von 20,- Euro und 19 % Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Insgesamt belaufen sich die Rechtsanwaltskosten auf 1683,85 Euro (2,5 Gebühren x 558,- Euro + 20,- Euro, zzgl.- 19 % Umsatzsteuer = 1683,85 Euro).

Ihr Experte

Bei der gerichtlichen Durchführung Ihrer Kündigungsschutzklage steht Ihnen Rechtsanwalt Klaus Uhl als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne zur Seite! Herr Rechtsanwalt Uhl ist Gesellschafter der Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen in Göppingen. In seiner Tätigkeit kann er auf seine jahrelange wertvolle Erfahrung im Arbeitsrecht zurückgreifen.

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