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Neue Regeln für das Gesundheitszeugnis in der Gastronomie: Was Sie wissen müssen

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Das Gesundheitszeugnis, einst ein obligatorischer Bestandteil für die Arbeit im Gastronomiebereich, hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Bis 2000 war es unter dem Bundesseuchenschutzgesetz (BSeuchG) geregelt und notwendig für jeden, der im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie arbeiten wollte. Die Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 ersetzte das traditionelle Gesundheitszeugnis durch die sogenannte Infektionsschutzbelehrung, die neue Anforderungen und Verfahrensweisen mit sich brachte.

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Was war das Gesundheitszeugnis?

Das alte Gesundheitszeugnis war eine amtsärztliche Untersuchung, die bestätigte, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Tätigkeit einer Person im Lebensmittelbereich vorlagen. Dieses Zeugnis war entscheidend dafür, ob jemand in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandel arbeiten durfte. Es verhinderte, dass Personen, die möglicherweise ansteckende Krankheiten trugen, in diesen sensiblen Arbeitsbereichen tätig wurden.

Die Infektionsschutzbelehrung – das moderne Gesundheitszeugnis

Mit dem Infektionsschutzgesetz kam die Infektionsschutzbelehrung, die darauf abzielt, das Bewusstsein für die Übertragung von Krankheiten über Lebensmittel zu schärfen und präventive Maßnahmen zur Vermeidung solcher Infektionen zu fördern. Diese Belehrung ist verpflichtend für alle, die direkt oder indirekt mit unverpackten Lebensmitteln in Kontakt kommen könnten. Dazu gehören nicht nur Köche und Servierpersonal, sondern auch Spülkräfte und Reinigungspersonal.

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Vorteile der Infektionsschutzbelehrung

  • Prävention und Bildung: Die Belehrung schafft ein Bewusstsein für Hygiene- und Sicherheitsstandards in der Lebensmittelbranche.
  • Kostenfreie Teilnahme: Im Gegensatz zu den Kosten, die für manche gesundheitliche Untersuchungen anfallen können, ist die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung in der Regel kostenfrei oder kostengünstig.
  • Keine regelmäßigen Untersuchungen: Einmal belehrt, müssen sich die Beschäftigten nicht regelmäßig medizinischen Tests unterziehen, was Zeit und Ressourcen spart.

Nachteile der Infektionsschutzbelehrung

  • Keine medizinische Untersuchung: Die Belehrung ersetzt nicht eine umfassende medizinische Untersuchung, die eventuell unbekannte Gesundheitsrisiken aufdecken könnte.
  • Eingeschränkte Gültigkeit: Die Bescheinigung über die Belehrung muss aktuell sein (nicht älter als drei Monate), wenn man eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt.

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Wie und wo erhalten Sie die Infektionsschutzbelehrung?

Die Belehrung wird üblicherweise vom örtlichen Gesundheitsamt oder einem autorisierten Arzt durchgeführt. Anmeldungen sind meist erforderlich, und die Belehrung kann in Form von Gruppen- oder Einzelsitzungen stattfinden. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die Ihre Kenntnisnahme der Hygienevorschriften bestätigt.

Online-Optionen und ihre Vorteile

Viele Behörden bieten die Möglichkeit, sich online für die Belehrung anzumelden oder die Belehrung sogar digital durchzuführen. Dies bietet den Vorteil, dass man die Belehrung bequem von zu Hause aus absolvieren kann, und ermöglicht den Zugang zu Belehrungen in verschiedenen Sprachen.

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Kosten und Gültigkeit

Die Kosten für die Erstbelehrung variieren je nach Region, liegen jedoch in der Regel zwischen 15 und 35 Euro. Die Bescheinigung ist ab dem Datum der Belehrung drei Monate gültig, wenn Sie eine neue Tätigkeit im Lebensmittelbereich beginnen. Für diejenigen, die bereits über ein altes Gesundheitszeugnis verfügen, gilt dieses weiterhin für die erstmalige Tätigkeitsaufnahme.

Wiederholungsbelehrungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchzuführen und diese zu dokumentieren. Dies stellt sicher, dass das Personal stets über wichtige Hygienestandards informiert und auf dem neuesten Stand ist.

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Verlust des Gesundheitszeugnisses

Haben Sie Ihre Bescheinigung verloren, können Sie beim ausstellenden Gesundheitsamt eine Kopie anfordern, solange Ihre letzte Belehrung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Schlussfolgerung

Obwohl das traditionelle Gesundheitszeugnis durch die Infektionsschutzbelehrung ersetzt wurde, bleibt der Kerngedanke derselbe: Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit sowohl der in der Gastronomie Beschäftigten als auch der Konsumenten. Durch regelmäßige Updates und die Verpflichtung zur Fortbildung bleibt dieser Bereich der öffentlichen Gesundheit dynamisch und angepasst an moderne Bedürfnisse.

Für Sie da:

RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

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Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/photos/platter-food-starters-meal-feast-2009590/

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