Welche Nebenkosten fallen beim Wohneigentum an?

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Frisch gebackene Haus- oder Wohnungseigentümer sind oft stolz darauf zu berichten, dass ihre monatlichen Belastungen seit dem Kauf nur wenige Euro über der früheren Miete liegen. Viele Immobilienkäufer rechnen jedoch unvollständig und vergleichen fälschlicherweise nur die Annuität (den Kapitaldienst) mit der Miete. Ein ökonomisch korrekter Vergleich sollte jedoch alle durch den Eigenheimbesitz ausgelösten Zahlungen sowie entgangene Erträge berücksichtigen. Insbesondere die Nebenkosten von Wohnimmobilien, vor allem ihre laufenden Kosten, werden oft nicht realistisch eingeschätzt. Dies liegt daran, dass viele Käufer keine genaue Vorstellung von ihrer langfristigen Höhe haben und diese Kosten einen bedeutenden Faktor in der Gesamtkalkulation darstellen.

Die meisten Nebenkosten fallen sowohl für Mieter als auch für Eigentümer an, mit Ausnahme des größten Postens: der Instandhaltungskosten.

Welche typischen wirtschaftlich bedeutenden Nebenkosten fallen beim Eigenheim an?

Grundsteuer:

Der genaue Wert der Grundsteuer ist standortabhängig und kann durch gesetzliche Änderungen steigen. Sie betrifft sowohl Mieter als auch Eigentümer.

Gebäudeversicherungskosten:

Diese variieren je nach Versicherungspaket und können aufgrund des Klimawandels und häufiger auftretender Wetterextreme langfristig erheblich steigen. Sie fallen sowohl für Mieter als auch für Eigentümer an.

Energie, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung:

Diese Kosten sind für Mieter und Eigenheimbesitzer gleichermaßen relevant, da sie zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören.

Abgaben an die Kommune nach Baufertigstellung:

Diese kosten können unregelmäßig auftreten und werden oft unterschätzt, besonders für freistehende Einfamilienhäuser und Reihenhäuser.

Vergütung für einen Verwalter:

Dies betrifft in der Regel Wohnungen und wird von den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft gezahlt. Bei Reihenhäusern in WEG-Organisation können diese Kosten ebenfalls anfallen.

"Hausgeld":

Diese Zahlungen an eine Hauseigentümer- oder Verwaltungsgemeinschaft fallen typischerweise nur bei Wohnungseigentum an und dienen als laufende Rückstellungen für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses. Sie sind Teil der Instandhaltungskosten.

Instandhaltungskosten:

Dies ist die größte Kostenposition, da es sich um die wirtschaftlich bedeutendste und komplexeste Nebenkostenart handelt. Diese Kosten fallen nur für Eigenheimbesitzer an und nicht für Mieter. Es ist schwer, pauschale Aussagen über die langfristigen durchschnittlichen Instandhaltungskosten zu treffen. Angesichts steigender Anforderungen an die Energieeffizienz müssen Immobilienbesitzer jedoch langfristig mit zunehmenden Instandhaltungskosten rechnen. Der oft zitierte Richtwert von 1 % pro Jahr auf den Gebäudeteil oder 6 bis 12 € je Quadratmeter pro Jahr dürfte eher unrealistisch und zu niedrig sein. Bei Immobilien in schlechtem Bauzustand, sehr hochwertigen Immobilien und freistehenden Einfamilienhäusern sollte man eher mit einem Instandhaltungskostensatz von bis zu 2,5 % pro Jahr auf den Gebäudeteil rechnen.

Zins und Tilgung:

Diese sind zwar keine Nebenkosten im eigentlichen Sinne, sollten jedoch berücksichtigt werden, wenn der Immobilienerwerb oder Renovierungsmaßnahmen über Kredite finanziert wurden.

Foto(s): Bild von Bruno auf Pixabay


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