Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag: So geht's

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Immobilie Mehrfamilienhaus blauer Himmel

Sind Sie in der Situation, dass Sie eine Immobilie verkauft haben, aber der Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt hat? In solchen Fällen stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten offen, entweder die Kaufpreisforderung zwangsweise durchzusetzen oder vom gesamten Kaufvertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung zurückzutreten.

Die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen macht nur Sinn, wenn der Käufer bereits im Notarkaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zugestimmt hat und Sie außerdem berechtigte Aussichten haben, dass der Käufer zahlungsfähig ist. Häufig ist es jedoch ratsamer, den Immobilienkaufvertrag rückabzuwickeln, besonders wenn die Finanzierung des Käufers geplatzt ist.

Bevor Sie sich für die Rücktrittsoption entscheiden, sollten Sie prüfen, ob im Kaufvertrag Regelungen für einen Rücktritt getroffen wurden. Falls solche Regelungen fehlen, gelten die gesetzlichen Rücktrittsregelungen.

Wichtig ist, vor einer Rücktrittserklärung eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen. Eine Frist von zwei Wochen ist empfehlenswert, die jedoch mit den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen sollte.

Die Rücktrittserklärung muss klar und präzise formuliert sein und dem Käufer zugestellt werden, um rechtlich wirksam zu sein. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn der Käufer erklärt hat, zahlungsunfähig zu sein, kann eine vorherige Fristsetzung entbehrlich sein. Auch kann der Rücktritt bereits vor Fälligkeit der Kaufpreiszahlung erfolgen, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden. Es ist jedoch ratsam, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag: Schritt für Schritt

Wenn der Käufer nicht zahlt, kann der Verkauf einer Immobilie schnell zum Albtraum werden. Doch es gibt Wege, sich aus solchen Situationen zu befreien. Hier erfahren Sie, wie Sie vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten können.

1. Überlegung der Alternativen

Bevor Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen, sollten Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht ziehen. Dieser Schritt kann oft effektiver sein, insbesondere wenn der Käufer Schwierigkeiten mit der Finanzierung hat.

2. Prüfung des Kaufvertrags

Überprüfen Sie den Kaufvertrag auf Bestimmungen zum Rücktritt. Wenn keine solchen Bestimmungen vorhanden sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.

3. Fristsetzung vor dem Rücktritt

Wenn der Kaufvertrag keine spezifische Regelung enthält, setzen Sie dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises. Dies kann durch eine höfliche, aber bestimmte schriftliche Aufforderung geschehen.

4. Abgabe der Rücktrittserklärung

Wenn die Frist verstrichen ist und der Kaufpreis nicht gezahlt wurde, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte klar und präzise formuliert sein und die Gründe für den Rücktritt angeben.

5. Ausnahmen beachten

In bestimmten Fällen kann eine vorherige Fristsetzung entbehrlich sein, zum Beispiel wenn der Käufer erklärt hat, nicht zahlen zu können. Auch kann der Rücktritt vor Eintritt der Fälligkeit gerechtfertigt sein, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen für den Rücktritt eintreten werden.

Sie haben Fragen zum Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag?

Wenn Sie weitere Fragen zum Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Als erfahrene Anwältin im Immobilienkaufvertragsrecht berate ich bundesweit telefonisch, per Videocall oder per E-Mail. Ihre Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei.

Foto(s): Titelbild von WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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