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Welche Rechte habe ich bei einem Verkehrsunfall und welche Kosten werden erstattet?

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Laut statistischem Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2017 etwa 2,6 Mio. Verkehrsunfälle, die polizeilich erfasst wurden. Regelmäßig stellen sich Geschädigte eines Verkehrsunfalles die Frage, welche Rechte sie bei einem unverschuldeten Unfall haben. 

Zunächst einmal haben Sie als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, das Recht sich zur Beratung und letztendlich auch zur Abwicklung Ihres Schadensfalles eines Rechtsanwaltes zu bedienen. Die durch die Beauftragung entstehenden Kosten, müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet werden. 

Weiterhin haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges und der Bezifferung des Ihnen entstandenen Schadens zu betrauen. Die Kosten der Beauftragung müssen ebenfalls von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet werden. 

Letztendlich haben Sie das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Auch die Kosten der Schadensbeseitigung müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet werden.

Oftmals werden Sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners um nach dem Schadenfall kontaktiert werden. Man wird Ihnen einen „Full-Service“, ohne Komplikationen anbieten und versprechen. Daher stellen sich Geschädigte oftmals die Frage, ob Sie auf diese Zugeständnisse oder gar Angebote eingehen müssen.

Die Antwort auf diese Frage lautet: „Nein“. 

Wir empfehlen Ihnen vielmehr, jegliche Zugeständnisse / Angebote abzulehnen. Hierdurch wird Ihnen keinesfalls ein Nachteil entstehen. Vielmehr wird genau das Gegenteil der Fall sein. Informieren Sie sich zunächst umfassend über die Ihnen zustehenden Rechte bei einem Rechtsanwalt. Die Ihnen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung angebotenen Leistungen erhalten Sie nicht nur exklusiv bei dieser. Unabhängige Kfz-Sachverständige, aber auch Werkstätten stehen Ihnen beratend zur Seite und bieten Ihnen die offerierten Leistungen ebenfalls an.

Oftmals erstatten Versicherungen, wenn überhaupt, nur den vom Geschädigten geforderten Geldbetrag. Hierzu urteilte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahr 2014, wer einen Verkehrsunfall ohne Rechtsanwalt reguliert, handelt nahezu fahrlässig.

In den Entscheidungsgründen führt das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 01.12.2014 (Az.: 22 U 171/13) aus: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Sollten auch Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt worden sein und Hilfe bei der Abwicklung Ihres Schadens benötigen, steht Ihnen das Team der Kanzlei am Alten Rathaus Osthofen, um Rechtsanwalt Kai Schnabel, mit dem Schwerpunkt im Verkehrs- und Strafrecht gerne beratend zur Verfügung.



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