Welche Strafe ist bei Impfpassfälschung angemessen ? - Expertenbeitrag

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Der Beitrag setzt eine Reihe von Beiträgen über die Strabarkeit von Impfpassfälschungen fort. In diesem Bericht soll über die Erfahrungen hinsichtlich der Strafhöhe berichtet werden.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2022 - 5 StR 283/22 ist die Fälschung von Impfpässen auch nach alter Rechtslage strafbar. Demzufolge stellt sich für viele Betroffenen die Frage nach der Angemessenheit und Höhe der Strafe.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist in Impfpassfällen und anderen Corona-Maßnahmen spezialisiert. Er konnte vereinzelt auch Einstellungen nach § 153a StPO erreichen. Meistens kommt es jedoch seiner Erfahrung nach zu Geldstrafen. Grundsätzlich ist die Strafzumessung Sache des Strafrichters. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass viele Amtsgerichte sich sehr stark an den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft zu bestimmten Strafhöhen orientieren. In Verhandlungenn im Raum Kempten und Karlruhe geht die Staatsanwaltschaft von durchschnittlichen Geldstrafen von 120 Tagessätzen aus. Da ab 90 Tagessätzen ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt, sollte gegen derartige Entscheidungen in jedem Fall vorgegangen werden. Die Anwaltskanzlei Steffgen konnte auch an diesen Gerichten über eine oder zwei Instanzen stets Geldstrafen unterhalb der Eintragungsgrenze erreichen.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Steffgen bedarf es hierzu jedoch insbesondere einer engagierten Verteidigung in der Verhandlung.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich mit Beschluss vom 24.11.2022 (Az: 3 RV 32 SS 675/22 ) zwar für eine höhere Ahndung ausgesprochen. Demnach würde es sich um eine die Allgemeinheit in der Corona-Pandemie gefährdende Urkundenfälschung handeln, da Kontaktbeschränkungen umgangen werden konnten. 

Diese Aussage kann zumindest aufgrund der weiteren wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Zwischzeit aus Sicht von Rechtsanwalt Steffgen als widerlegt angesehen werden. Selbst der Bundesgesudheitminister hat inzwischen Fehler während der Pandemie eingeräumt. Impfschäden wurden inzwischen vom Gesundheitsministerium anerkannt.

Sollten Betroffene einen Strafbefehl erhalten oder sich vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht im Berufungsverfahren befinden, ist eine anwaltliche Beratung eines in Covid- Maßnahmen spezialisiertenn Anwalts nachdrücklich zu empfehlen.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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