Welcher Fachanwalt bei Abmahnung?

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Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, welcher Fachanwalt für Ihren Fall der richtige Fachanwalt ist? Diese Frage stellt sich in der Praxis häufig.

Der Rechtsbegriff „Abmahnung“ wird in vielen Bereichen des Rechts verwendet. So gibt es Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht) im Urheberrecht sowie im Arbeits- und Mietrecht.

Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick, welcher Fachanwalt bei welcher Abmahnung der richtige Ansprechpartner sein kann und welche Vorteile es bringt, wenn Sie einen Fachanwalt beauftragen.

Selbstverständlich ist diese Einteilung nicht zwingend. So kann es durchaus sein, dass z.B. auch ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht /IT-Recht gelegentlich im gewerblichen Rechtsschutz tätig ist.

Diese Darstellung soll nur eine Orientierungshilfe darstellen und orientiert sich daher allein an der gesetzlich geregelten Fachanwaltsordnung und den dort geforderten besonderen Kenntnissen, die ein entsprechender Fachanwalt mitbringen muss.

Warum sollte man einen Fachanwalt beauftragen?

Die Vorteile eines Fachanwalts liegen auf der Hand: Um den Titel Fachanwalt führen zu dürfen, musste der Fachanwalt einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolvieren und eine Mindestzahl fachspezifischer Fälle bearbeiten.

Bei einem Fachanwalt handelt es sich daher nicht um einen selbsternannten Spezialisten, sondern um einen auf Grundlage der Fachanwaltsordnung durch Rechtsanwaltskammer geprüften und fachspezifisch weitergebildeten Rechtsanwalt, welcher neben der Bezeichnung Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt führen darf. Entscheidend ist dabei der Nachweis besonderer Kenntnisse, die in der Praxis durch die vielfache Bearbeitung entsprechender Mandate erworben wird.

Welche besonderen Kenntnisse der jeweilige Fachanwalt nachweisen muss, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO). Hinzu kommt, dass der Fachanwalt verpflichtet ist, sich jährlich fortzubilden. Derzeit werden u.a. 15 Stunden Fortbildung verlangt.

Abmahnung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere Markenrecht oder Wettbewerbsrecht = Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Besondere Kenntnisse in den Bereichen

  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen
  • Sortenschutzrechts,
  • Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

hat gem. der Fachanwaltsordnung (§ 14h FAO) in dieser Form allein der „Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz“ nachzuweisen. Eine Abmahnung aus den vorgenannten Bereichen sollte daher von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet werden.

Abmahnung im Urheberrecht, Presse und Medienrecht = Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Besondere Kenntnisse in den Bereichen

  • Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  • Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
  • Musikvertragsrecht,
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
  • Rundfunkrecht,
  • wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medien-rechts, Titelschutz,
  • Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,

hat gem. der Fachanwaltsordnung (§ 14i FAO) allein der Fachanwalt Urheber- und Medienrecht nachzuweisen. Eine Abmahnung aus den vorgenannten Bereichen sollte daher von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bearbeitet werden.

Abmahnung des Arbeitnehmers = Fachanwalt für Arbeitsrecht

Besondere Kenntnisse in den Bereichen

1. Individualarbeitsrecht

a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,

b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,

c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,

d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,

e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts

hat gem. der Fachanwaltsordnung (§ 14i FAO) allein der Fachanwalt Arbeitsrecht nachzuweisen. Eine Abmahnung aus den vorgenannten Bereichen sollte daher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bearbeitet werden.

Abmahnung im Rahmen des Mietverhältnisses = Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  • Wohnungseigentumsrecht,
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Voll-streckungsrechts.

Haben Sie daher z.B. eine Abmahnung von Ihrem Vermieter erhalten, wäre der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der richtige Ansprechpartner.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht

Unsere Kanzlei ist auf die Bearbeitung von Abmahnungen aus den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheber- und Medienrechts spezialisiert.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Rechtsanwalt Timm Christian Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.


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