Welcher Mitarbeiter kann Weihnachtsgeld verlangen?

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In vielen Arbeitsverträgen wird Arbeitnehmern  Weihnachtsgeld oder ein “13. Monatsgehalt” versprochen. Doch auch ohne eine solche Regelung im Arbeitsvertrag können Mitarbeiter unter Umständen ein Weihnachtsgeld von ihrem Vorgesetzten verlangen.

Häufig stellen sich auch im Falle des Ausscheidens Fragen zum Anspruch auf Weihnachtsgeld: Erhält ein Arbeitnehmer auch dann Weihnachtsgeld, wenn er selbst kündigt? Spielt der Kündigungszeitpunkt eine Rolle?

Was ist Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld ist eine weit verbreitete Form der Sonderleistung, eine sogenannte Gratifikation. Gratifikationen werden immer zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung bezahlt aufgrund eines bestimmten Anlasses: Im Falle des Weihnachtsgeld ist dieser besondere Anlass das Weihnachtsfest und die hierfür erforderlichen Aufwendungen, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Andere typische Gratifikationen sind das Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen im Falle eines Geschäftsjubiläums oder Dienstjubiläums.

Anders als eine Sonderzahlung ist eine Gratifikation wie das Weihnachtsgeld keine Gegenleistung für die vom Mitarbeiter erbrachte Arbeit. Soll das Weihnachtsgeld ausnahmsweise doch als eine Sonderzahlung gelten, muss dies zwischen Arbeitgeber uns Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart worden sein.

Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dies heißt aber nicht, dass das Weihnachtsgeld immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart sein muss, damit der Mitarbeiter dies von seinem Vorgesetzten verlangen kann.

In den häufigsten Fällen kann Weihnachtsgeld aufgrund einer der folgenden Punkte verlangt werden:

  • Weihnachtsgeld wurde im Arbeitsvertrag vereinbart.

  • In dem geltenden Tarifvertrag findet sich eine Regelung zum Weihnachtsgeld. Besonderheiten gibt es hierbei vor allem im öffentlichen Dienst und in kirchlichen Arbeitsverhältnissen, z.B. wenn die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks gelten.

  • In dem betroffenen Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung.

Zudem gibt es häufig zwei Sonderfälle:

  • Betriebliche Übung: Der Arbeitgeber hat deshalb Weihnachtsgeld zu zahlen, weil er dies schon in den Jahren zuvor getan hat. Zahlt der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld dreimal vorbehaltlos, jeweils zum Jahresende und in jährlich unterschiedlicher Höhe, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, in jedem Jahr eine solche Sonderzahlung zu erhalten (BAG 13.05.15, 10 AZR 266/14).

  • Gleichbehandlung: Der Arbeitgeber zahlt einzelnen Mitarbeitern Weihnachtsgeld, manchen jedoch nicht. Dies verstößt oftmals gegen den arbeitrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

Ob das Weihnachtsgeld auch dann gezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde oder zumindest eine Kündigung im Raum steht, hängt sehr vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen muss das Arbeitsverhältnis aber zumindest zu dem Zeitpunkt noch bestanden haben, als der Anspruch entstanden ist. Dies sind in den allermeisten Fällen gerade nicht die Weihnachtsfeiertage, sondern schon einige Wochen, wenn nicht gar Monate zuvor.

Kann Weihnachtsgeld zurückgefordert werden?

In den meisten Fällen kann der Arbeitgeber bereits ausgezahltes Weihnachtsgeld nicht zurückfordern. Generell kann eine Rückzahlung nur verlangt werden, wenn das Weihnachtsgeld ausdrücklich zur Belohnung der Betriebstreue gezahlt wurde. Und selbst in diesem Fall besteht ein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers nur dann, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart wurde, die eindeutig und transparent sein muss. Zudem gibt es eine fixe Grenze: Ein Weihnachtsgeld von unter 100,00 Euro muss man generell nicht zurückzahlen.

Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, weil es alle anderen auch erhalten?

Ja, wenn alle anderen Mitarbeiter oder zumindest alle vergleichbaren Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhalten, ergibt sich in der Regel auch ein Anspruch für alle anderen Mitarbeiter ohne ausdrückliche Vereinbarung. Dazu muss nicht einmal eine betriebliche Übung bestehen.

Der Arbeitgeber kann einzelnen Arbeitnehmern das Weihnachtsgeld nur aus triftigen sachlichen Gründen verwehren.

Erhalten auch Teilzeitangestellte Weihnachtsgeld?

Ja. Sofern es keine abweichende Regelung gibt, berechnet sich Weihnachtsgeld bei Teilzeit anteilig ‒ im Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung.

Foto(s): iStock.com/Stadtratte

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