Wen betrifft der gesetzliche Mindestlohn?

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Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 €. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, das heißt nicht nur für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte (Saisonkräfte). Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen kein Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz gezahlt werden muss.

Sonderfall Tarifvertrag

Eine Unterschreitung des Mindestlohns ist bis zum 31.12.2016 möglich, wenn dies auf einer bundesweiten tariflichen Regelung beruht, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf alle Unternehmen der betreffenden Branche erstreckt wurde. So gilt z. B. für die Betriebe, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau fallen, ab dem 01.01.2015 in Westdeutschland ein Mindestentgelt von zunächst 7,40 €.

Sonderfall Praktikanten

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Praktikanten. Für bestimmte Praktika sieht das Gesetz jedoch Ausnahmen vor. So ist z. B. kein Mindestentgelt geschuldet, wenn ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie absolviert wird.

Sonderfall Langzeitarbeitslose

Um Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden. Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.

Weitere Sonderfälle

Darüber hinaus haben Auszubildende, Jugendliche unter 18 Jahren und ohne Berufsabschluss und Personen, die ein Ehrenamt ausüben, keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Hinweis für Arbeitgeber:

Wenn Sie den Mindestlohn unterschreiten oder Sonderleistungen anrechnen möchten, lassen Sie sich zuvor arbeitsrechtlich beraten, da bei Verstößen hohe Bußgelder drohen und die Einhaltung vom Zoll kontrolliert wird.


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