Wenn die Eigentumswohnung nicht fertig gebaut wird: Albtraum Insolvenz des Bauträgers

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In der Baubranche ist die Insolvenz eines Bauträgers oder Projektentwicklers ein nicht ungewöhnliches Risiko, da Bauvorhaben oft mit hohen finanziellen Belastungen verbunden sind und es viele Faktoren gibt, die den Erfolg eines Projekts beeinflussen können. Wenn ein Bauträger oder Projektentwickler insolvent wird, kann das für Käufer von Eigentumswohnungen schwerwiegende Folgen haben.

Eine der größten Herausforderungen für Käufer ist in diesem Fall oft, dass der ganze Kaufpreis oder zumindest ein großer Teil davon für den Erwerb und Bau der Eigentumswohnung bereits bezahlt wurde, jedoch das Eigentum an der Wohnung noch nicht auf den Erwerber übergegangen ist. Wenn der Bauträger oder Projektentwickler insolvent wird, können sich die Fertigstellung des Bauvorhabens und damit auch die Übergabe und der Bezug der Wohnung verzögern oder ganz ausfallen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass bereits geleistete Anzahlungen oder Ratenzahlungen verloren gehen und nicht zurückgefordert werden können.

Um diese Risiken zu minimieren, gibt es verschiedene Vorsichtsmaßnahmen, die Käufer von Eigentumswohnungen treffen können. Eine Möglichkeit besteht darin, sich im Vorfeld über den Bauträger oder Projektentwickler zu informieren und seine Bonität sowie seine Erfahrung in der Branche und bereits fertig gestellte Projekte zu überprüfen. Es kann auch hilfreich sein, sich über die Art der Finanzierung des Bauvorhabens zu informieren, um eventuelle Risiken abschätzen zu können. Käufer sollten sich auch erkundigen, ob es eine Baugarantieversicherung o.ä. gibt.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich gegen das Insolvenzrisiko abzusichern. So können Käufer beispielsweise eine Fertigstellungsbürgschaft oder eine Bankbürgschaft verlangen, die im Falle einer Insolvenz des Bauträgers oder Projektentwicklers greift und die Fertigstellung des Bauvorhabens und damit auch die Übergabe der Wohnung sicherstellt.

Insgesamt gilt es jedoch immer, sich vor dem Vertragsschluss gut zu informieren und im Zweifel professionellen Rat einzuholen, um das Risiko einer Insolvenz des Bauträgers oder Projektentwicklers beim Bau von Eigentumswohnungen möglichst gering zu halten. Auf dem Gebiet des Immobilien- und Grundstücksrechts erfahrene Anwältinnen und Anwälte können Sie dabei unterstützen.

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Auf Wunsch holen wir gerne im Rahmen der Vertragsprüfung Bonitätsauskünfte zum Bauträger oder Projektentwickler ein und beraten Sie dazu.

Hier sind noch einmal unseren wichtigsten Tipps im Überblick, wie sich Käufer von Eigentumswohnungen gegen das Risiko der Insolvenz des Bauträgers oder Projektentwicklers absichern können:

  1. Vertragliche Absicherung: Käufer sollten sich im Kaufvertrag umfassend absichern. Dazu gehören neben einer Fertigstellungsbürgschaft oder einer Bankbürgschaft auch vertragliche Regelungen zur Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen im Falle einer Insolvenz.
  2. Prüfung der Baugenehmigung: Käufer sollten sich vor Vertragsabschluss über die Baugenehmigung und den Fortschritt des Bauvorhabens informieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und das Bauvorhaben planmäßig voranschreitet.
  3. Verfolgung des Baufortschritts: Käufer sollten den Baufortschritt regelmäßig überwachen und sich über den Stand des Bauvorhabens informieren. Dabei können sie auch überprüfen, ob die Bauarbeiten in Übereinstimmung mit dem Zeitplan und den Baubeschreibungen durchgeführt werden.
  4. Absicherung durch einen Treuhänder: Ein Treuhänder kann die Anzahlungen und Ratenzahlungen der Käufer von Eigentumswohnungen treuhänderisch verwalten und im Falle einer Insolvenz des Bauträgers oder Projektentwicklers sicherstellen, dass die Zahlungen an den Treuhänder zurückerstattet werden.
  5. Prüfung der Bonität des Bauträgers oder Projektentwicklers: Käufer sollten vor Vertragsabschluss die Bonität des Bauträgers oder Projektentwicklers prüfen und sich über dessen Erfahrung in der Branche informieren.
  6. Abschluss einer Versicherung: Es gibt Versicherungen, die speziell für den Fall einer Insolvenz des Bauträgers oder Projektentwicklers beim Bau von Eigentumswohnungen konzipiert sind. Eine solche Versicherung kann den Käufer im Falle einer Insolvenz finanziell absichern.

Diese Maßnahmen können dazu beitragen, das Risiko einer Insolvenz des Bauträgers oder Projektentwicklers beim Bau von Eigentumswohnungen zu minimieren und die Investition in eine Eigentumswohnung sicherer zu machen.

Foto(s): Bild von Alfred Derks auf Pixabay

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