Wer ist Soka Bau / Sozialkasse Bau?

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Was ist die Soka Bau?

Die Sozialkasse Bau (SOKA Bau) ist der seit 2001 zusammengeführte Dachverband der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Bau (ULAK). Die beiden Kassen gelten als gemeinsame Einrichtungen der bauwirtschaftlichen Tarifparteien und kooperieren bereits seit 1976. Die ULAK befasst sich seit 1949 mit der Sicherung des Urlaubsentgeldes von Arbeitnehmern und verwaltet das Urlaubsgeld von Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft treuhänderisch und treibt nunmehr auch die Forderungen der ZVK Bau bei als Vertreter der Sozialkasse Bau.

Der rechtliche Status der Sozialkasse Bau ist nicht mit demjenigen anderer staatlich anerkannter Sozialkassen identisch. Die Sozialkasse Bau ist keine staatliche Einrichtung, sondern eine privatrechtliche Versicherung.

Daher hat die Sozialkasse Bau, wie auch ihre Unterorganisationen ULAK und ZVK, keine Berechtigung, nicht am Verfahren teilnehmende Betriebe zu betreten, Lohnunterlagen und Akten einzusehen, es sei denn, der Arbeitgeber lässt dies ausdrücklich zu.

Die Sozialkasse Bau verfügt auch nicht über die Berechtigung, Akten zu beschlagnahmen oder über den Rechtsweg eine Beschlagnahmung zu erwirken. Dennoch versucht die Sozialkasse Bau, dies auf Umwegen zu erreichen.
Sie bedient sich dabei der Hilfe anderer Sozialkassen und Behörden, u.a. solcher, die nach dem Sozialgesetzbuch staatlich anerkannt sind.

Die Sozialkasse Bau fordert die von ihr gewünschten Informationen beispielsweise von der Bundesagentur für Arbeit, von der Berufsgenossenschaft oder vom Bundesverband der AOK an, die weitgehende Zugriffsrechte und -möglichkeiten auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberdaten haben.

So erfährt die Sozialkasse Bau hierüber z.B. welche Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden und welche Bruttolohnsummen jährlich gezahlt werden und Namen und Anschriften der Beschäftigten. Sie verfügt damit dann über Grundlagen für ihre Klagen.

Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings in einem einschlägigen Urteil festgestellt, dass die Sozialkasse Bau keine Sozialversicherungskasse im Sinne des Sozialgesetzes ist. Die Nichtentrichtung von Sozialkassenbeiträgen an die Sozialkasse Bau führt daher nicht zu einer persönlichen Haftung des Verantwortlichen eines Betriebs, wie dies bei einer staatlich anerkannten Sozialversicherungskasse der Fall wäre.

(Als Einzelunternehmer sitzt er natürlich in der Vollhaftung).

Dennoch erweckt die Sozialkasse Bau mit ihrem forschen Auftreten den Anschein, eine Sozialversicherungskasse zu sein und erweckt damit bei Arbeitgebern, Arbeitnehmer, Institutionen und Behörden den Anschein umfänglicher Legitimation, entgegen ihrem tatsächlichen rechtlichen Status.

Arbeitgeber sollten daher genau prüfen lassen, ob sie nach dem Geltungsbereich der Bautarifverträge zu Beitragszahlungen an die Sozialkasse Bau verpflichtet sind. Die Sozialkasse Bau hat die Möglichkeit, ausstehende Beiträge für vier Jahre rückwirkend geltend zu machen. Ist ein Betrieb davon ausgegangen, keiner Beitragspflicht zu unterliegen, können daher Nachforderungen der Sozialkasse Bau seine Existenz gefährden. Unterfällt ein Betrieb dann dem Geltungsbereich der Bautarifverträge, können die auf ihn dann zukommenden gesetzlichen Vorschriften mit ihren strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Konsequenzen auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Mindestlohnverordnung, Arbeitnehmerüberlassungs- und Arbeitnehmerentsendegesetz.

Betroffene Unternehmen sollten tarifrechtliche Fragen daher rechtzeitig klären lassen und qualifizierte juristische Beratung suchen. Besonders dann, wenn die Sozialkasse Bau die Einrichtung eines Beitragskontos verlangt und dazu ein Stammdatenblatt versendet. Seit 2010 stellt die Sozialkasse Bau Mahnbescheide aus über die ULAK Bau und diese klagt ausstehende Forderungen „in Prozessstandschaft“ ein.


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