Weshalb die Abwicklung des Personenschadens sich in Italien lohnt

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In Italien haben verschiedene Arten von Schadensersatzansprüchen, die sich auf die von der Verfassung geschützten Rechtsgüter wie das Leben, die Gesundheit, Familienband, das Recht auf Ausübung einer uneingeschränkten Lebensführung, Bildung usw. beziehen, große Tradition und sofern diese durch ein schädigendes Ereignis beeinträchtigt bzw. zerstört werden, können die Geschädigten allemal Ansprüche stellen.

Diese Güter bzw. Werte, die zu den Allerhöchsten zählen, sollen nach italienischem Verständnis besonders geschützt werden, und zwar nicht nur durch irgendwelche Bestimmungen, sondern vor allem auch dann, wenn sie beeinträchtigt werden, soll der entstandene Schaden auch in gebührender Weise ersetzt werden.

Im Falle der Beeinträchtigung des verfassungsmäßig geschützten Rechtsgutes der Gesundheit kann generell festgehalten werden, dass sich bei steigenden Invaliditätsgraden die entsprechenden Schadenersatzbeträge gemäß italienischem Recht exponentiell erhöhen und in der Regel mindestens 3 Mal so hoch sind, wie es in Deutschland üblich ist.

Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern

Der italienische BGH erkennt die Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern nicht als mittelbar Geschädigte an, sondern als direkte Opfer.

Der Anspruch rechtfertigt sich nicht unbedingt wegen der Trauer und des Schmerzes, der sich bei den Angehörigen einstellt, sondern mehr aufgrund des von der italienischen Verfassung geschützten Rechtsgutes des Familienbandes, welches durch das schädigende Ereignis zerstört wird.

Dabei stehen den Eltern, Kindern, getrennten und auch geschiedenen Ehepartnern sowie Lebensgefährten, welche mit dem Opfer auf der Basis von faktischen Unterhaltsbeziehungen zusammenlebten (more uxorio) Ansprüche in der Höhe von bis zu über 100.000 EUR pro Person zu, während die Großeltern und Geschwister Ansprüche in der Höhe von ca. 30.000 EUR geltend machen können. Diese Ansprüche können von den Angehörigen ohne Nachweis einer krankheitswertigen Beeinträchtigung geltend gemacht werden.




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