Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kehl Rechtsanwälte i.A.d. Felloase GmbH

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Die Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für die Felloase GmbH, Promenade 6, 06642 Nebra (Unstrut), wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Die Felloase  bietet u.a. über ihren Online-Shop https://www.felloase.de/ Schaffelle, Kuhfelle und Wildfelle sowie aus diesen Materialien hergestellte Plüschtiere zum Verkauf an.
Die abgemahnten Anbieter sollen laut Vortrag der Kehl Rechtsanwälte ebenfalls Tierfelle online zum Verkauf anbieten. Den Anbietern werden betreffend ihrer Verkaufsangebote zum Beispiel folgende Wettbewerbsverstöße vorgeworfen:

• fehlende Muster-Widerrufsbelehrung
• fehlende Datenschutzerklärung
• fehlender anklickbarer OS-Link
• fehlender Hinweis auf Mängelgewährleistungsrecht
• fehlender Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss

Aufgrund dieser Verstöße soll laut der Kehl Rechtsanwälte ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch für die Felloase GmbH gegenüber den Abgemahnten entstanden sein.

Was wird gefordert?

Die Abgemahnten werden aufgrund der vermeintlichen Wettbewerbsverstöße zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Felloase GmbH aufgefordert sowie zur Auskunftserteilung. Ferner soll die durch die Wettbewerbsverstöße entstandene Schadensersatzpflicht gegenüber der Felloase GmbH anerkannt werden. Konkrete Abmahnkosten sowie die Höhe des Schadensersatzanspruchs wurden noch nicht beziffert.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der Felloase GmbH erhalten?

Bitte bedenken Sie zunächst, dass Abmahnungen immer unterschiedlich ausgestaltet sind. Sie sollten daher unbedingt bevor Sie mit der Gegenseite in Kontakt treten, einen Anwalt kontaktieren, der sich im Wettbewerbsrecht auskennt und Ihren individuellen Fall überprüfen kann.

Mit Hilfe Ihres Anwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden bzw. können weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Wir raten Ihnen dringend dazu, nicht eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben sowie nicht direkt Auskunft zu erteilen. Auch wenn es zunächst verlockend erscheint, dass die Abmahn- bzw. Schadensersatzkosten noch nicht im Vorhinein beziffert wurden, sollten Sie stets das aus der Unterlassungserklärung resultierende Vertragsstrafeversprechen bedenken, welches Sie auch nach Jahren wieder einholen kann. Auch wissen Sie immer noch nicht, welche Kosten ohnehin auf Sie zukommen werden. Selbst wenn in der Abmahnung noch keine Kosten beziffert wurden, so zeigt unsere Erfahrung, dass die Gegenseite einen Zahlungsanspruch in 4-stelliger Höhe geltend machen wird.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz sind mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vertraut. Wir konnten bereits aus zahlreichen Abmahnverfahren positive Konsequenzen für unsere Mandanten erzielen!

Darüber hinaus hilft unser Team auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihres Onlineshops. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind und ermöglichen eine rechtssichere Gestaltung Ihres Onlineshops.
Rufen Sie uns ganz einfach für ein kostenloses Erstgespräch an!



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