WGF AG: Insolvenzplan mit unbekannten Gläubigern?

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Auf ihrer Website bittet die WGF AG die Anleihegläubiger darum, sich zu melden. Ohne Gläubiger lässt sich kein Insolvenzplanverfahren mit Sanierung durchführen. Die Lage ist ähnlich wie bei den Anleihen von Siag Schaaf AG. Auf der ersten Anleihegläubigerversammlung stellte sich heraus, dass außer den 80 gekommenen Anleihegläubigern niemand die Zahl der Anleihegläubiger kannte. Eine peinliche Festivität. Die Zahlstelle stützte sich auf das Bankgeheimnis. So tief wie bei der Siag Schaaf AG darf hier niemand sinken. Der Treuhänder der WGF AG publizierte, dass er mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den nächsten Wochen rechne. Danach scheint eine Sanierung in Eigenverwaltung ausgeschlossen zu sein. Die Liquidation solle über ihn, den Treuhänder, abgewickelt werden, nicht über den Insolvenzverwalter.

Zu beachten ist allerdings dieses: Grundsätzlich kann das Treuhandverhältnis mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden, § 116 InsO. Im Falle der Kündigung hat der Treuhänder alles aus Geschäftsbesorgung zu übergeben, was er erlangt hat. Für die Grundpfandrechte müssen Löschungsbewilligungen erteilt werden. Die Absonderungen erfolgen dann über den Insolvenzverwalter. Die Anleihegläubiger sollten allerdings so gestellt werden, als seien sie grundbuchrechtlich in vollem Umfang abgesichert. Die Anleger haben hier Absonderungsrechte und sollten auf ihren Rechten bestehen.

Bei einer etwas anderen Gestaltung vermittelst von einer Hypothek hätte der Treuhänder den Verwalter auf der ersten Gläubigerversammlung auswechseln können. Der Zweck des Pfandschutzes bestand darin, das Vertrauen der Anleiheerwerber in den Fortbestand ihrer Rechte zu schützen und die Amortisation ihrer Investitionen zu privilegieren.

Zu betonen ist noch, dass bei einem Eigenantrag nach dem neuen § 13 I 3 InsO der Schuldner seinem Eigenantrag ein Verzeichnis seiner Gläubiger und ihrer Forderungen beifügen muss.

Neben den Ansprüchen gegenüber der WGF AG bestehen Entschädigungsansprüche nach dem EAEG. Denn zahlreiche Käufe wurden über Wertpapierhandelshäuser abgewickelt, die der Entschädigungseinrichtung EdW zugeordnet sind. Hier gibt es rechtliches Ödland zu beackern.

Die Anleihegläubiger sollten sich also bei der WGF AG in der Gestalt des neuen Sanierungsvorstandes ebenso melden wie bei möglichst allen Interessensgemeinschaften. Es besteht sonst die Gefahr, dass jemand verloren geht.

Die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, führt bundesweit die meisten Klagen wegen Schuldverschreibungen gegen alle in Betracht kommenden Gegner.


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