WGF AG will in Kürze Insolvenzplan vorlegen

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Bei der WGF AG steht Ende Februar ein wichtiger Termin an. Am 31.01.2013 kündigte das insolvente Unternehmen an, dass der Insolvenzplan in wenigen Wochen fertig sein soll. In einem Insolvenzplan - der bei einer Eigenverwaltung erforderlich ist - wird festgehalten, inwieweit das insolvente Unternehmen von gesetzlichen Vorgaben für das Insolvenzverfahren abweichen möchte. Da auch Eingriffe in Gläubigerrechte möglich sind, sollten die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte dem Insolvenzplan besondere Aufmerksamkeit widmen.

Ist der Insolvenzplan fertig, muss das Insolvenzgericht entscheiden. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, steht für die Anleger die Anmeldung ihrer Forderungen an. Dies sollten die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte nicht verpassen. Denn nur angemeldete Forderungen sind im Insolvenzverfahren von Bedeutung. Weiterhin kündigt die WGF AG an, dass einige Wochen nach der Entscheidung hinsichtlich des weiteren Ablaufs des Insolvenzverfahrens die erste Gläubigerversammlung stattfinden solle. Es wird ein Zeitraum zwischen vier bis acht Wochen genannt.

Bei dem dieser anstehenden Verfahrensabschnitte empfiehlt es sich für Anleger, auf ihre Rechte zu achten. Denn einem Gläubiger - zu welchen auch die Anleger der WGF Finanzprodukte zählen - hat Mitspracherechte in einem Insolvenzverfahren. Die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird für die Anleger, die sich anschließen, diese Rechte wahren und ggf. auch durchsetzen. Anleger können sich nachwievor der WGF Interessengemeinschaft  anschließen.

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft auf www.wgf-interessengemeinschaft.de

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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