Wichtige Rechtstipps für Verbraucher zum Weihnachtsschmuck

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Die Außenbeleuchtung ist an gesetzliche Regelungen gebunden.

Hierzulande ist es Tradition, dass Verbraucher ihre Wohnungen und Häuser in der Weihnachtszeit festlich dekorieren. Dazu gehören zum Beispiel Adventskranz und Weihnachtsbaum. Einige Weihnachtsfans übertreiben auch gerne mit der festlichen Beleuchtung und verwandeln das ganze Haus in ein Lichtermeer. Was ist hierbei rechtlich erlaubt?


Erlaubt ist, was gefällt

Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, seine eigenen vier Wände so zu dekorieren, wie er es wünscht. Das gilt auch für Weihnachtsdeko, die an der Außenseite der Wohnungstür hängt. Solange der Schmuck keine Gefahren birgt oder die Rechte anderer Personen verletzt, ist erlaubt, was gefällt. Das gilt auch für die Dekoration im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Wichtig hierbei ist jedoch, dass Mieter beim Anbringen der Weihnachtsdeko die Hausfassade nicht beschädigen dürfen. Der Vermieter hat die Befugnis, das Schmücken der Außenfassade zu unterbinden.


Nachtruhe bei Weihnachtsdeko im Außenbereich

Beim Dekorieren des Gartens und Balkons ist außerdem die Nachtruhe zu beachten. Einen singenden Weihnachtsmann, der auf Bewegungen reagiert, oder blinkende Lichterketten sollten Verbraucher aus Rücksicht auf die Nachbarn zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ausschalten. Diese haben auch die Möglichkeit, die Nachtruhe rechtlich einzufordern.


Brandschutz und Fluchtwege beachten

Wer als Mieter den Wunsch verspürt, das gesamte Treppenhaus weihnachtlich zu dekorieren, muss vorher den Vermieter fragen. Wichtig ist, dass die Fluchtwege frei bleiben und die Brandschutz-Bestimmungen eingehalten werden.

Besondere Vorsicht gilt bei der Weihnachtsdeko mit echten Kerzen. Die Feuerwehr empfiehlt, neben dem Christbaum mit echten Kerzen einen Eimer Wasser zu stellen. So ist es möglich, auf einen Brand schnell zu reagieren.


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Stichworte: Zivilrecht, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Weihnachtsbeleuchtung, Außenfassade, Hausfassade, Mietrecht, Fluchtwege, Brandschutz

Foto(s): stock.adobe.com/619232845

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